Kuiroser Fall in Salzburg

Nach "Fünfer" in Mathematik rief Schülerin Gericht an

Ein "Nicht Genügend" im Abschlusszeugnis und bei der Wiederholungsprüfung ärgerte eine Jugendliche. Sie schaltete das Gericht ein, jedoch ohne Erfolg.

Wien Heute
Nach "Fünfer" in Mathematik rief Schülerin Gericht an
Der Ärger über eine Schulnote brachte eine Salzburger Schülerin dazu, das Gericht einzuschalten. 
Getty Images (Symbolbild)

Für viele Schüler ist es das Angstfach schlechthin: Mathematik. Zahlen, Formeln und Co. liegen nicht jedem und manches Mal spiegelt sich das auch im Zeugnis wieder – wie auch im Fall einer Salzburger Schülerin. Bei dem Mädchen, das die Klasse 4C einer Pflichtschule besuchte, war der Ärger über die Note groß.

Im Abschlusszeugnis des Schuljahres 2022/23 erhielt sie die Note Fünf/Nicht Genügend in Mathematik. Die Schülerin musste eine Wiederholungsprüfung absolvieren, aber auch diese war leider nicht erfolgreich, sie fiel erneut durch. Nun müsste sie die achte Schulstufe wiederholen, denn auch im Vorjahr hatte sie bereits einen "Fünfer" in Mathe.

27 Minuten Verspätung bei Prüfung

Zwei Tage später wandte sich die Jugendliche an die Bildungsdirektion und legte Beschwerde ein, da die Prüfung nicht korrekt gewesen sein soll. Daraufhin durfte sie noch einmal in Form einer kommissionellen Prüfung antreten. Das Ergebnis: Schriftlich gab es ein "Genügend", mündliche jedoch erneut einen "Fünfer" – im Gesamtergebnis also erneut negativ.

Das Mädchen legte abermals Beschwerde ein, auch in diesem Fall sei die Prüfung mangelhaft gewesen. So sei etwa ein Teil der Aufgaben nicht unterrichtet worden, bei der Prüfung selbst habe großer Zeitdruck geherrscht. Trotz des "hohen Anspruchsniveaus" habe man der Schülerin "nur 15 Minuten Zeit" gegeben.

26 von 55 möglichen Punkten

Bei einer Untersuchung des Bundesverwaltungsgerichtes wurde festgestellt, dass alle geprüften Inhalte Teil des Lehrplans der achten Schulstufe seien und gelehrt worden seien. Das Niveau der schriftlichen und der mündlichen Prüfung sei auch exakt gleich wie jenes das während des Schuljahres etwa bei Schularbeiten gefordert worden sei. Die Schülerin sei zum Prüfungstermin 27 Minuten zu spät gekommen, die schriftliche Prüfung habe 50 Minuten gedauert und sei nach Rückfrage der Prüferin, ob sie abgeschlossen hätte, beendet worden. Der zeitliche Umfang der mündlichen Prüfung von 20 Minuten liege innerhalb der Vorgaben.

Zudem sei die Prüfung erst beendet worden, nachdem das Mädchen nach "intensiver Hilfe durch die Prüferin geäußert habe, die weiteren Items der letzten Aufgabenstellung nicht lösen zu können". Zusammenfassend sei die Beurteilung zu Recht erfolgt, so die Entscheidung. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Bei der schriftlichen Prüfung waren übrigens insgesamt 55 Punkte zu erreichen, von denen die Schülerin 26,5, somit 48 Prozent, erzielte.

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