AKNÖ setzte sich ein
„Nach „Fristloser“ bekommt Pädagogin jetzt 8.000 Euro
Einer Sozialpädagogin, die in einer Wohngemeinschaft in Korneuburg arbeitete, wurde zweimal zu unrecht gekündigt. Die Arbeiterkammer schritt ein.
Großer Erfolg nach maßloser Ungerechtigkeit für eine Sozialpädagogin aus Wien: Die Frau arbeitete in einer privaten Wohngemeinschaft im Bezirk Korneuburg, nachdem der Chef das Arbeitsverhältnis noch in der Probezeit grundlos aufgekündigt hatte, ohne Urlaubsersatz-Leistung zu zahlen, wollte er sie kurze Zeit später doch wieder zurück.
Im Krankenstand gekündigt
Die gutmütige Wienerin fing also wieder beim alten Dienstgeber an. Dreieinhalb Monate später ging sie in Krankenstand, was der Chef zum Anlass nahm, sie ohne Einhaltung der geltenden Fristen zu kündigen. Die Frau wandte sich an die Arbeiterkammer, die Experten rund um AKNÖ-Chef Markus Wieser entdeckten weitere Verstöße und holten über 8.000 Euro für die Sozialpädagogin