Kamerafrau angegriffen
Nach ESC-Rauswurf: Joost Klein erwartet Prozess im Juni
Der Anwalt von Joost Klein geht davon aus, dass sein Klient freigesprochen wird. Der Prozess soll bereits in wenigen Wochen stattfinden.
Gegenüber RTL Niederlande dementiert Joost Kleins (26) Anwalt Jan-Åke Fält, dass sich sein Klient am ESC strafbar gemacht habe. "Er hat möglicherweise die Kamera berührt", sagte Kleins Anwalt, "aber sie ist nicht kaputt. Er hat sie gebeten, mit den Dreharbeiten aufzuhören."
Weiter gibt Fält bekannt, dass der vorläufige Prozesstermin auf Anfang Juni angesetzt sei. "Die Chancen auf einen Freispruch sehe ich als gut", teilt er dem niederländischen Portal mit. "Er ist natürlich völlig verstört über alles, was passiert ist", sagt der Anwalt zudem gegenüber ANP. "Und das zu Recht, denn es ist völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Natürlich ist er traurig, dass er nicht am Eurovision Song Contest teilnehmen durfte."
Joost Klein wurde vom ESC disqualifiziert
Joost Klein wurde aufgrund eines Vorfalls mit einer Kamerafrau vom diesjährigen ESC ausgeschlossen. Der 26-Jährige soll sich einer Frau aus der Produktion gegenüber unangebracht verhalten haben, wie die EBU am Samstagmittag vor dem Finale mitteilte.
Kurz nach der Disqualifikation am Samstag dementierte das niederländische SRF-Pendant Avrotros, dass Joost die Kamerafrau angefasst habe. Die schwedische Zeitung "Aftonbladet" schreibt, dass er eine "Drohgeste" in ihre Richtung gemacht haben soll. Gleichzeitig meint die Zeitung, dass die Kamera der Frau bei dem Vorfall beschädigt wurde. Zeugen berichteten ihr zudem, dass der YouTuber beleidigend gewesen sei.
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Auf den Punkt gebracht
- Joost Kleins Anwalt hat sich zu dem ESC-Eklat geäußert
- Er sieht gute Chancen für einen Freispruch des Rappers
- Der Prozess soll Anfang Juni stattfinden