Wienerin war in Lebensgefahr

Nach Beauty-Pfusch: Arzt vor Gericht

Nach der missglückten Beauty-OP, muss sich der Arzt nun vor Gericht verantworten. Ein Gutachten ergab, dass der Eingriff selbst lege artis war.
Newsdesk Heute
03.06.2025, 16:05
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Seit fast vier Monaten befindet sich ein 35-jähriger Georgier in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, im Rahmen eines kosmetischen Eingriffs – durchgeführt in einer ganz normalen Mietwohnung in Wien – im Februar eine 58-jährige Patientin schwer verletzt zu haben. Am Donnerstag muss er sich dafür vor einem Schöffensenat im Grauen Haus verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Wien beauftragte im Zuge der Ermittlungen ein unabhängiges medizinisches Gutachten, um zu klären, ob die Operation den fachlichen Standards entsprach. Mit dem Resultat, dass der Eingriff selbst lege artis war.

Notoperation im Spital

Wie berichtet, wurde die Schönheitsoperation in einer Mietwohnung im 3. Bezirk durchgeführt. Die 58-Jährige wollte sich das Kinn straffen lassen, nachdem der Georgier jedoch mehrere Schnitte im Hals-, Ohren- und Kinnbereich durchführte, traten bei der Wienerin Atembeschwerden ein. Als sich der Gesundheitszustand auch nach einem verabreichten Medikament weiter verschlechterte, alarmierte die Begleiterin der 58-Jährigen die Rettungskräfte. Die Betroffene wurde in einem lebensbedrohlichen Zustand ins Spital eingeliefert und musste notoperiert werden.

Weitere Betroffenen gesucht

Der Arzt wurde noch am selben Tag festgenommen, verweigerte nach seiner Festnahme jedoch jede Aussage. Parallel dazu leitete das Landeskriminalamt Wien umfangreiche Ermittlungen ein, um mögliche weitere Betroffene ausfindig zu machen. Bislang führten diese Nachforschungen jedoch zu keinen weiteren Anklagepunkten.

Bis zu zehn Jahre Haft

Im Zentrum der anstehenden Hauptverhandlung steht nun die Frage, ob dem Beschuldigten nachgewiesen werden kann, dass er im konkreten Fall vorsätzlich eine schwere Körperverletzung in Kauf genommen hat. Im Falle einer Verurteilung, droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 03.06.2025, 16:13, 03.06.2025, 16:05
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