Wirtschaft
Müssen Streik-Teilnehmer um ihren Job fürchten?
Verhandlungsstopp, Warnstreiks ab Montag. Die KV-Verhandlungen der Metaller sind in einer Sackgasse angekommen. Hier die wichtigsten Antworten!
In Sachen Gehalt und Arbeitszeiten sind sich die Gewerkschaft und die Arbeitgeber in der Metalltechnischen Industrie (FMTI) auch in der jüngsten, von vielen als entscheidend bezeichneten Runde nicht einig geworden.
Das bedeutet: Streik. Die Gewerkschaft hat ab Montag weitere Betriebsversammlungen und Warnstreiks in den Betrieben angekündigt.
Auch Renate Anderl, die Präsident der Arbeiterkammer Wien, hat kein Verständnis für die Unternehmen. "Die Arbeiterinnen und Arbeiter in der Branche verdienen einen gerechten Anteil an den Gewinnen, denn ihre Leistungen haben es ermöglicht, dass hohe Dividenden an die Eigentümer ausbezahlt werden konnten", sagt sie in einer Aussendung.
Muss man beim Streik mitmachen?
Einer der größten Versicherer, die D.A.S. Rechtsschutz AG, hat nun einen anderen Aspekt analysiert. Müssen tatsächlich alle 130.000 betroffenen Arbeiter streiken, wenn die Gewerkschaft das will?
Die Antwort lautet Nein. Niemand kann dazu gezwungen werden, zu streiken: "Die Teilnahme an sogenannten Kampfmaßnahmen wie Streiks hat freiwillig zu passieren", erklärt Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender der D.A.S. dazu.
Muss man um seinen Job fürchten?
Viele Arbeitnehmer fragen sich vielleicht: Kann man entlassen werden, wenn man an einem Streik teilnimmt? Dazu stellt D.A.S. klar: Es gibt in Österreich kein Recht auf Streik. Um den Arbeitsplatz muss man dennoch nicht fürchten: "Seit rund neun Jahren hat sich die Auffassung geändert, dass die Teilnahme an einem Streik einen Entlassungsgrund darstellt", informiert Loinger.
Kann der Arbeitgeber Schadenersatz fordern?
Wenn die Arbeit niedergelegt wird, entsteht dem Unternehmen ein finanzieller Schaden. Soviel ist sicher, deshalb ist es auch ein gutes Druckmittel im sogenannten Arbeitskampf.
Der Arbeitgeber hat jedoch trotzdem schlechte Karten, wenn er Schadenersatz dafür fordern will. Theoretisch könnte er das bei den Organisatoren des Streiks. Dazu muss aber ein "rechtswidriges und schuldhaftes Handeln" nachgewiesen werden. Gegen einzelne Teilnehmer des Streiks kann kein Schadenersatz geltend gemacht werden - außer es kommt zu Sachbeschädigungen oder Randalen.
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(red)