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Müllmann vergewaltigte Lena (10) – jetzt ist Urteil da

Die zehnjährige Lena wurde in einem Kinderheim von einem Müllmann vergewaltigt und in der gleichen Nacht von einem Bub (11) getötet.

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Müllmann vergewaltigte Lena (10) – jetzt ist Urteil da
Wegen der Vergewaltigung der zehnjährigen Lena muss der 26-Jährige für sieben Jahre ins Gefängnis.
Daniel Vogl / dpa / picturedesk.com

Nach dem Tod der zehnjährigen Lena in einem Kinderheim im deutschen Wunsiedel (Oberfranken) ist am Mittwoch der 26-jährige M.T. wegen Vergewaltigung des Mädchens zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt worden.

Die Jugendkammer des Landgerichts Hof sprach T. unter anderem der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig. Eine Beteiligung am Tod des Mädchens konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, wie der Vorsitzende Richter Christopher Feulner sagte.

Sie wurde von einem Bub (11) getötet

Die Zehnjährige war am Morgen des 4. April 2023 tot in einem Bett des Kinderheims in Wunsiedel gefunden worden. Der Angeklagte soll in der Nacht zuvor in das Heim eingestiegen sein und das Mädchen im Beisein eines damals elf Jahre alten Buben aus dem Heim vergewaltigt haben. Die Ermittlungen kamen zum Schluss, dass der Bub die Zehnjährige bei einem Streit in derselben Nacht getötet habe. Er kann aufgrund seines Alters nicht strafrechtlich verfolgt werden. Eine mögliche Beteiligung des Angeklagten am Tod des Mädchens war nicht Teil der Anklage.

Der 26 Jahre alte Müllmann hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, in das Heim eingestiegen zu sein und das Mädchen vergewaltigt zu haben. Zugleich hatte der Deutsche erklärt, er habe den Tod des Mädchens zu keinem Zeitpunkt gewollt und den Buben auch nicht zu der Tötung aufgefordert.

Bub beschuldigte den Vergewaltiger

Damit widersprach T. Angaben des Buben bei der Polizei. Bei dessen Aussage vor Gericht hatte der mittlerweile Zwölfjährige diesen Vorwurf wiederholt und gesagt, der Angeklagte habe ihn dazu gedrängt, das Mädchen zu töten. Als Grund soll der 26-Jährige gegenüber dem Buben angegeben haben, dass das Mädchen sie beide erkannt habe.

Auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft haben sich im Prozess "keine objektiven, belastbaren Beweise zur Widerlegung der Einlassung des Angeklagten" ergeben. Auf die Aussage des Zwölfjährigen, die sich im Laufe des Verfahrens wiederholt geändert habe, könne keine Verurteilung wegen einer Beteiligung an der Tötung des Mädchens gestützt werden, hatte die Anklagevertreterin in ihrem Plädoyer gesagt. Sie sprach sich für eine Haftstrafe von zehn Jahren aus.

Neben den Sexualstraftaten wurde der Mann auch wegen mehrerer Diebstähle und Wohnungseinbrüche verurteilt. Auch diese Taten hat der Angeklagte weitgehend eingeräumt. Sein Verteidiger hatte für eine Haftstrafe von sechs Jahren plädiert.

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