Hätte "lustig" sein sollen
Mit Baby im Gericht – vier IS-Fans schuldig gesprochen
Vier mutmaßliche IS-Sympathisanten sind am Donnerstag wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation schuldig gesprochen worden.
In Linz wurden am Donnerstag vier mutmaßliche IS-Sympathisanten für schuldig erklärt. Sie sollen in Chatgruppen einschlägiges Material geteilt haben und in im Wohnzimmer eine "private Moschee" eingerichtet haben. Dort wurde eine IS-Flagge aufgehängt. Der 16- und 17-Jährige bekamen jeweils eine sechsmonatige Haftstrafe bedingt. Ein 19-Jähriger kassierte 13 Monate bedingt und eine Geldstrafe, während seine gleichaltrige und bereits vorbestrafte Lebensgefährtin zu 24 Monaten teilbedingt verurteilt wurde.
"Wir haben uns nichts dabei gedacht"
Alle vier Angeklagten bekannten sich teilweise schuldig. Ein 16-jähriger Iraker gestand, er habe ein Video einer Hinrichtung nachgestellt und produziert, das als Warnung für Abtrünnige dienen sollte. "Wir haben uns nichts dabei gedacht", sagte er. Es hätte "lustig" sein sollen. Vor dem Gericht sah er ein, dass alles andere als eine harmlose Tat war. Der 17-jährige in Österreich geborene Russe konnte nicht erklären, warum er all das getan hat. Er habe beispielsweise Texte verschickt, die zur Tötung Ungläubiger aufgerufen haben. "Ich würde es nicht mehr tun", sagt er. Beide würden einem Deradikalisierungsprogramm zustimmen.
Zum Islam konvertiert
Die 19-jährige Österreicherin konvertierte zum Islam. Sie betrat am Donnerstag den Gerichtssaal in einem schwarzen Hijab und mit ihrem Baby. "Ich wollte nur dazugehören" sagte sie dem Gericht. Ihrer Aussage nach zu Folge habe sie vor der Konvertierung keine Aufklärung über den Islam erhalten. Nun hatte sie im Gefängnis Kontakt mit einem Experten für Deradikalisierung, bei dem sie vieles über die Religion gelernt hat. "Das hat mir gezeigt, wie blöd ich war", so die junge Mutter. Alle drei Männer nahmen das Urteil an. Die Frau und die Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Angeklagte, die zuletzt in Untersuchungshaft war, wird enthaftet.