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Mit Avatar vergewaltigte er virtuell ein Mädchen – Haft

Weil er sich in einem Videospiel virtueller Pornografie schuldig machte, wurde ein vorbestrafter Mann aus Lausanne zu 40 Tagen Gefängnis verurteilt.

Ein 40-Jähriger stellte in einem Videospiel sexuelle Handlungen an einem minderjährigen Mädchen dar. Dafür wurde er jetzt verurteilt. (Symbolbild)
Ein 40-Jähriger stellte in einem Videospiel sexuelle Handlungen an einem minderjährigen Mädchen dar. Dafür wurde er jetzt verurteilt. (Symbolbild)
Getty Images

Ein 40-jähriger Mann aus Lausanne wurde zu einer 40-tägigen Haftstrafe verurteilt, weil er sich der virtuellen Pornografie in einem Videospiel schuldig machte. Der Mann, dessen beruflicher Hintergrund vom Gericht nicht genannt wurde, war bereits wegen ähnlicher Vergehen vorbestraft, wie "24 Heures" berichtet.

Virtuelle sexuelle Handlungen

In einem Lebenssimulationsspiel, in dem der Spieler Haus und Familie aufbauen kann, inszenierte sich der Mann in der virtuellen Welt bei sexuellen Handlungen an einem minderjährigen Mädchen in einem Kinderzimmer. Laut Strafbefehl handelte es sich um die Darstellung von sexuellen Handlungen an einem "nicht ausgewachsenen" Mädchen.

Der Mann wurde nach einer Hausdurchsuchung im April dieses Jahres von der Polizei vernommen, wobei aus den Gerichtsdokumenten nicht hervorgeht, wie er überführt wurde. Der Beschuldigte gab die Tat zu. Er versuchte sich zu rechtfertigen, indem er erklärte, dass es ihm darum ging, Videospiele zu entdecken, die "nicht alltäglich" waren.

Vorbestraft und in Behandlung

Dabei war der Lausanner bereits 2015 wegen Beleidigung, Bedrohung, Verbreitung von Pornografie an eine Person unter 16 Jahren und Konfrontation Dritter mit Pornografie zu neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden, verbunden mit einer ambulanten psychiatrischen Behandlung.

"Trotz seiner Verurteilung im Jahr 2015 hat er weiterhin eine verwerfliche und sehr besorgniserregende Haltung aufrechterhalten", bedauert der Staatsanwalt in seinem Strafbefehl. Neben den 40 Tagen Gefängnis muss der Mann die Kosten des Verfahrens bezahlen, die auf 712 Franken (rund 750 Euro) festgesetzt wurden. Zudem wurde beschlossen, dass die vom Vollstreckungsrichter angeordneten begleitenden Maßnahmen weiterhin "zweckmässig" seien, um das Risiko eines Rückfalls so weit wie möglich zu begrenzen.

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