Beim Bodypainting
Missbrauch mit Pinsel – Haftstrafe für Wiener Künstler
Zwei Frauen soll ein bekannter Maler in seinem Anwesen – auch mit dem Pinsel – missbraucht haben. Der 76-Jährige bestritt, wurde jedoch verurteilt.
Seine Kunst ziert in Österreich bereits Briefmarken, manche Werke werden weltweit bewundert. Dennoch musste sich ein 76-jähriger Künstler nun in Wien vor Gericht verantworten – wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung in zwei Fällen. Im Dezember 2022 soll der bekannte Maler und "Poet" via Jobinserat nach jungen Frauen für ein "Bodypainting-Projekt" gesucht und sie gegen ein Honorar von rund 100 Euro in sein Döblinger Domizil bestellt haben. Dort sei es zu schweren Übergriffen gekommen, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Frauen wurden eingesperrt
"Er schloss hinter mir mehrere schwere Türen ab. Dann zog ich mich aus und er begann mich am Körper zu bemalen. Dabei berührte er mich sofort im Intimbereich und malte nur dort – rund eine Stunde", schluchzte das junge Model. Statt ein Kalenderprojekt zu realisieren, soll der Mann von der Nackten nur explizite Fotos angefertigt haben. "Die sind nur für uns zwei", habe er ihr zugeflüstert und sie missbraucht.
Besonders verstörend: Obwohl das Opfer "Nein" und "Bitte nicht" sagte, missbrauchte der Mann sie mit dem Pinsel, so die Anklage. Auch soll er versucht haben, bemalte Glasaugen an den Körper der Opfer zu kleben.
Bist du Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe!
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133
Bei beiden Terminen herrschte "ganz tolle Stimmung, Übergriffe gab es nicht", verteidigte sich der Künstler. Auch sein Anwalt sprach von einem professionellen Ablauf und einem reinen Foto-Shooting. Das sähe man auch am vorgelegten "Lichtbildkonvolut, das keinen Schockzustand zeigt, sondern nach Freude und Spaß aussieht", so der Jurist.
Frauen fürchteten um ihr Leben
Die Opfer gaben beide an, um ihr Leben gefürchtet und deshalb gelächelt zu haben. Die Frauen schilderten unabhängig voneinander einen fast identen Ablauf ihrer Begegnung mit dem Angeklagten. Auch, dass er sie mit mehr Geld gelockt habe, wenn sie sich weitere Aktionen gefallen ließen. Während eines der Opfer sich an den Frauennotruf wandte, hatte dem zweiten Opfer erst eine Psychologin zur Anzeige geraten.
Während der Vernehmung brach sie mehrmals in Tränen aus und zitterte am ganzen Körper. Die Richterin hegte keinen Zweifel an den Aussagen der Betroffenen und sprach den Angeklagten schuldig. Der Künstler fasste 9 Monate bedingte Haft aus und muss an beide Frauen Schmerzensgeld zahlen (100 bzw. 300 Euro), nicht rechtskräftig.
WIR BIETEN HILFE:
Die Wiener Polizei ist Ansprechpartner für Personen, die Gewalt wahrnehmen oder selbst Opfer von Gewalt sind. Der Polizei-Notruf ist unter der Nummer 133 jederzeit erreichbar.
Weitere Ansprechpartner:
– Frauenhelpline: 0800 222 555
– 24-Stunden-Frauennotruf Wien 01 71719
– Wiener Interventionsstelle/Gewaltschutzzentrum: 0800 700 217
– Opfer-Notruf: 0800 112 112
– Notruf des Vereins der Wiener Frauenhäuser: 05 77 22