"Win-Win-Win-Paket"

Milliarden fixiert – das ändert sich im Wohnbau

Die Bundesregierung pumpt über 2 Milliarden Euro in den österreichischen Bausektor. Damit soll nachhaltig leistbarer Wohnraum geschaffen werden.

Roman Palman
Milliarden fixiert – das ändert sich im Wohnbau
Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) bei der Ankündigung der Wohnraum- und Bauoffensive am 27. Februar 2024 in Wien.
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

In einem Rohbau hat die türkis-grüne Regierung am Dienstag den ersten Teil ihrer neuen Wohnungsoffensive präsentiert, am Mittwoch folgte der zweite Teil – und der Beschluss des Gesamtkonzeptes im Ministerrat.

"Wenn aktuell zu wenig gebaut wird, der Wohnraum wird dann in fünf bis zehn Jahren fehlen und dann die preise steigen. Leistbares Wohnen ist etwas, das alle Generationen bewegt", betonte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) im Anschluss.

Das "Wohn- und Baupaket" zielt nicht nur darauf ab, kurzfristig die Konjunktur anzukurbeln und langfristige Investitionen in Immobilien zu fördern, sondern auch die Schaffung von leistbarem Wohnraum zu unterstützen und Klimaziele zu erreichen. Insgesamt werden mehr als 2 Milliarden Euro in die Schaffung von leistbarem Wohnraum und Eigentum, Sanierung und Konjunkturbelebung investiert.

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    In Wien-Floridsdorf bei der Baustelle des Wohnviertels "Am Hirschfeld" haben Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am Dienstag ihr umfangreiches Wohnpaket präsentiert.
    In Wien-Floridsdorf bei der Baustelle des Wohnviertels "Am Hirschfeld" haben Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am Dienstag ihr umfangreiches Wohnpaket präsentiert.
    Hertel

    Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) betonte neben dem kurzfristigen Konjunkturschub auch die ökologische Komponente. Und mit der Leerstandsabgabe gebe man den Bundesländern ein Werkzeug in die Hand, um gegen Spekulation vorzugehen. "Das Paket ist umfangreich und durchdacht und damit gut für die Geldbörse, für den Klimaschutz, für Jobs und Wirtschaftsaufschwung – es ist ein Win-Win-Win-Paket".

    Trotz ihrer hohen Dotierung von 2,2 Milliarden Euro könne diese Konjunkturspritze aus dem laufenden Budget finanzieren. Trotz aller Krisenkosten habe man in der Vergangenheit "Spielräume" für solch flexible Maßnahmen geschaffen, erklärte der zuständige Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP): "Wir verteilen das Geld nicht wahllos, sondern setzen es dort ein, wo es den größten Effekt erzielen kann."

    Die vier Ziele des neuen Wohn- und Baupakets:

    • Mehr und leistbareren Wohnraum zu schaffen.
    • Die Schaffung von Eigentum zu erleichtern.
    • Die Baukonjunktur zu stützen und die Sanierungsquote erhöhen.
    • Qualität des vorhandenen Wohnraums zu verbessern.

    Die Inhalte im Detail

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      Mehr und leistbareren Wohnraum schaffen

      Wohnraum-Bau-Offensive in Höhe von 1 Mrd. Euro
      Mit einem Zweckzuschuss in Höhe von insgesamt 1 Milliarde Euro sollen 10.000 neue Eigentumswohneinheiten im Neubau und 10.000 neue Mietwohneinheiten im Neubau geschaffen werden und rund 5.000 Wohneinheiten saniert werden. Durch Spekulationsregelungen, Baukostenobergrenzen und die Anwendung des Kostendeckungsprinzips soll sichergestellt bleiben, dass der zusätzliche Wohnraum leistbar bleibt. Die Abwicklung erfolgt über die Bundesländer. Dadurch sollen Bauinvestitionen in Höhe von über 5 Milliarden Euro ausgelöst werden und dauerhaft mehr leistbarer Wohnraum entstehen.

      Mehr Möglichkeit für Bundesländer zur Wohnraummobilisierung
      Die Länder sollen durch eine Kompetenzänderung im Volkswohnungswesen befähigt werden, Maßnahmen zur Wohnraummobilisierung z.B. Abgaben wie etwa Freizeitwohnungs-, Nebenwohnsitz- und Leerstandsabgaben einzuheben. Wie bei jeder Abgabe, muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Die Zuständigkeit zum WGG verbleibt jedenfalls in Bundeskompetenz.

      Aufstockung Wohnschirm
      Die Mittel für das Unterstützungsprogramm Wohnschirm werden im Jahr 2024 von 65 Millionen Euro um weitere 60 Millionen aufgestockt, sodass 2024 insgesamt 125 Millionen für Leistungen im Bereich Wohnen (Delogierungsprävention, Wohnungssicherung und Energieunterstützung) zur Verfügung stehen. Damit soll dem kontinuierlich hohen Unterstützungsbedarf infolge der anhaltenden Teuerungswelle bestmöglich Rechnung getragen werden
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      Schaffung von Eigentum erleichtern

      Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr
      Zur Erleichterung des Eigentumserwerbs werden, befristet für zwei Jahre, die Nebengebühren (Grundbucheintragungs- und Pfandrechtseintragungsgebühr) abgeschafft. Dies gilt für die Anschaffung eines Eigenheims (mit Hauptwohnsitzbegründung) und für einen Betrag bis zu 500.000 Euro (Freibetrag). Wird der Betrag von 500.000 Euro überschritten, entfallen die Nebengebühren nur bis zu dieser Grenze. Ab einem Erwerb von 2 Millionen Euro entfällt die Begünstigung.

      Finanzielle Zinsunterstützung für niedrig verzinste Förderdarlehen zur Wohnraumschaffung
      Zusätzlich unterstützt der Bund die Länder mit einem Zweckzuschuss in Form einer Zinsstützung. Der Bund bezuschusst die Zinszahlungen der Bundesländer, welche sie im Rahmen ihrer üblichen Refinanzierung bei der ÖBFA leisten und reduziert damit die effektive Zinsbelastung der Länder auf 1,5% p.a..
      Bei Bedarf können die Bundesländer ihr übliches Aufnahmevolumen bei der ÖBFA auf bis zu 500 Millionen Euro in den Jahren 2024 und 2025 erhöhen. Die Länder haben dadurch die Möglichkeit, niedrig verzinste Darlehen mit einem Maximalzinssatz von 1,5 % und bis zu 200.000 Euro Kreditsumme für Wohnbauförderung an natürliche Personen zur Verfügung zu stellen
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      Unterstützung der Baukonjunktur

      Befristete erhöhte Absetzung für Abnutzung (AfA) für Wohngebäude und steuerliche
      Verbesserungen bei Sanierungsmaßnahmen

      Durch höhere Abschreibungsmöglichkeiten für Wohngebäude sollen Bauvorhaben vorgezogen bzw. rasch fertiggestellt werden. Künftig kann der 3-fache Satz des gesetzlich vorgesehenen Abschreibungssatzes zur Anwendung kommen. Diese Maßnahmen soll zwischen 2024 und 2026 möglich sein und ist an das Erreichen ökologischer Standards gekoppelt. Gleichzeitig sollen die Regeln der beschleunigten Abschreibung bei gewissen Sanierungsmaßnahmen ausgeweitet werden.

      Ökozuschlag für Wohngebäude
      Durch die Einführung eines "Ökozuschlags" sollen klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen steuerlich attraktiver werden. Bei vermieteten Wohnobjekten sollen Maßnahmen im Bereich der thermisch-energetischen Sanierung und Heizungstausch mit einem Zuschlag für die steuerliche Absetzbarkeit in Höhe von 15 % für die Jahre 2024 und 2025 gefördert werden.

      Weitergehende steuerliche Anerkennung von Vermietungen durch Verlängerung der Liebhabereibeurteilung
      Die Zeiträume in der Liebhaberei-Verordnung sollen um fünf Jahre verlängert werden. Dadurch entsprechen die Regeln der Realität durch gestiegene Zinskosten, etc. und ermöglichen mehr Anreize zur Schaffung von Wohnraum
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      Qualität des vorhandenen Wohnraums verbessern

      Einführung eines Handwerkerbonus PLUS
      Zur Unterstützung von Handwerksbetrieben bei der Erbringung von Renovierungs-, Erhaltungs-, und Modernisierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Wohnraumschaffung durch Zu- und Neubauten, wird die Bundesregierung einen neuen Handwerkerbonus auf. Dabei werden erbrachte Arbeitsleistungen von Handwerksarbeiten bis zu 10.000 Euro mit einem Fördersatz von 20 %, daher mit einem Höchstsatz von 2.000 Euro, gefördert. Dadurch werden einerseits Wohnraumschaffung und Umbauarbeiten beanreizt und andererseits lokale Klein- und Mittelbetriebe gefördert und die Schwarzarbeit vermindert.

      Sonderprogramm aus dem Energieeffizienztopf des Umweltförderungsgesetzes
      Aus den Mitteln für Energieeffizienz des Umweltförderungsgesetzes werden für die Jahre 2024 und 2025 jeweils 120 Mio. Euro für die thermisch-energetische Sanierung von Wohngebäude für Vermieterinnen und Vermieter mit Miete nach dem Kostendeckungsprinzip zur Verfügung gestellt. Dadurch sollen Mieterinnen und Mieter durch die Vorteile einer thermisch – energetischen Sanierung entlastet werden. Die Förderung setzt sich aus einer AGVO-konformen Förderung und einer zusätzlichen Förderung zusammen, sodass insgesamt eine Förderquote von bis zu 60% erreicht werden kann

    Die Bilder des Tages

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      rcp
      Akt.