Niederösterreich
Mietzinsminderung bei Heizungsausfall – AK mit Tipp
Bei Matthias P. fällt immer wieder die veraltete Hauszentralheizung aus. "Habe ich Anspruch auf eine Mietzinsminderung?" Die AK klärt auf.
Bei Matthias P. fällt immer wieder die alte Hauszentralheizung aus. Trotz sofortiger Meldung an den Vermieter war es 2 Wochen lang kalt in der Wohnung: "Habe ich Anspruch auf eine Mietzinsminderung?"
"Wenn Sie den Mangel umgehend schriftlich gemeldet haben, haben Sie Anspruch auf eine Mietzinsminderung. Auf den Mangel und die Möglichkeit der Mietzinsminderung muss der Mieter schriftlich hinweisen. Am besten eingeschrieben. Vorlagen für Musterbriefe finden Sie auf unserer Homepage: noe.arbeiterkammer.at", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
AK hilft weiter
Und weiter: "Wie hoch die Mietzinsminderung ist, muss nicht gleich festgelegt werden, wenn das Ausmaß der Beeinträchtigung noch nicht feststeht. Wird der Mangel verspätet bekannt gegeben, verzichtet man jedoch praktisch auf die Möglichkeit der Mietzinsminderung für den Zeitraum vor der Meldung."
"Bei Fragen und Problemen beraten Sie unsere Experten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Weitere Infos: AK Wohnrechtsberatung unter der Tel.: 057171-23333
Auf den Punkt gebracht
- Bei einem Heizungsausfall in Niederösterreich haben Mieter Anspruch auf eine Mietzinsminderung, wenn der Mangel umgehend schriftlich gemeldet wird, idealerweise per Einschreiben
- Die Arbeiterkammer Niederösterreich bietet hierzu Musterbriefe und kompetente Beratung an