Bezirk St. Pölten-Land

Messerattacke in Asylheim! Aber Kamera wurde verboten

In einer Asylunterkunft (Hotel) im Wienerwald kam es Dienstagabend zu einer Messerattacke. Aber eine Kamera in der Küche war verboten worden.

Messerattacke in Asylheim! Aber Kamera wurde verboten
Der Angreifer landete in der Nacht auf Mittwoch auf der Polizeiinspektion Altlengbach.
Getty Images (Symbol)

Diskussionen um eine Videoüberwachung in einer Asylunterkunft in einem beschaulichen Wienerwaldort: Am Dienstagabend musste nach einem häuslichen Streit im Hotel die Polizei alarmiert werden. Denn ein Asylwerber hatte in der Küche zu einem Messer gegriffen und einen Mitbewohner bedroht und attackiert. 

Die Polizei war rasch vor Ort und nahm den Angreifer mit, der Verdächtige landete schließlich am Posten Altlengbach. Laut Landespolizeidirektion Niederösterreich wurde der Mann mit einem Betretungs- und Annäherungsverbot belegt, zudem wurde eine Anzeige wegen gefährlicher Drohung bei der Staatsanwaltschaft Sankt Pölten gemacht.

Es konnte eine Bluttat verhindert werden, da sich einige beherzte Mitbewohner in den Angriff abwehrend eingemischt haben
Geschäftsführerin
des Hotels bzw. Asylunterkunft

"Es konnte eine Bluttat verhindert werden, da sich einige beherzte Mitbewohner in den Angriff abwehrend eingemischt haben", so die Geschäftsführerin des Hotels in einer Stellungnahme an das Land NÖ, Abteilung IVW2-Flüchtlingshilfe und verwies dabei auf die bereits vorhanden gewesene Überwachungskamera in der Küche.

Verbot nicht nachvollziehbar

Aber auf Aufforderung der Flüchtlingshilfe hatte die installierte Videokamera abmontiert werden müssen. Für die Geschäftsführerin ist die Untersagung einer Überwachungskamera in einem Gemeinschaftsraum nicht nachvollziehbar: "Die Begründung ist für mich bis dato nicht nachvollziehbar, da diese Kamera einen Bereich überwachte, indem ich als Quartiergeber Kochutensilien wie auch Messer zur Verfügung stellen muss", so die Chefin.

Die Geschäftsführerin bat somit dringend um die Erlaubnis einer Wiederanbringung der Kamera (24-Stunden-Aufzeichnung mit Selbstlöschung, Anm.). Eine Anfrage an die Behörde (IVW2-Flüchtlingshilfe) wurde gestellt, konnte bis Mittwochabend (noch) nicht beantwortet werden.

Der Angreifer soll jetzt übrigens in einer anderen Unterkunft unterkommen. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. 

Akt.