Kriminelle Energie!
Meidlinger Schutzgeldbande: Mehrjährige Haftstrafen
Im Fall der jugendlichen Schutzgeldbande, die einen Meidlinger Shopbesitzer terrorisierten, fiel am Freitag das Urteil für alle Beteiligten. Haft!
Am Wiener Landesgericht ist am Montag das Beweisverfahren im Prozess gegen eine jugendliche Schutzgeld-Erpresser-Bande zu Ende gegangen, die im September 2023 drei Brandanschläge auf ein Handy-Geschäft in Meidling und zahlreiche weitere Straftaten verübt haben soll. Die umfangreiche Anklage reichte von krimineller Vereinigung über versuchte Brandstiftung, schwere Erpressung, versuchte absichtlich schwere Körperverletzung, mehrfache Körperverletzung und verbrecherisches Komplott, bis hin zu schwerem Raub. Dabei sollen Macheten und Messer als Tatwaffen verwendet worden sein. Am Freitag erfolgte nun die Urteilsverkündung – mehrjährige Haftstrafen für fast alle Beteiligten.
Unbedingte Haftstrafen für Bandenköpfe
Der 17-Jährige wurde am Wiener Landesgericht zu einer unbedingten Haftstrafe von vier Jahren, der 19-Jährige zu fünf Jahren verurteilt. Seit Mitte Mai hatten sich insgesamt zehn Beteiligte im Alter zwischen 14 und 21 Jahren vor einem Schöffensenat verantworten müssen. Sechs von ihnen befanden sich bis zuletzt in U-Haft, einer blieb der Verhandlung fern.
Zwei jeweils 16-Jährige bekamen ein bzw. zwei Jahre unbedingt, ein 21-Jähriger zweieinhalb Jahre. Teilbedingte Haft fassten ein weiterer 16-Jähriger und ein 15-Jähriger aus: Der Ältere erhielt zwei Jahre, davon acht Monate unbedingt, der 15-Jährige 18 Monate, davon sechs Monate unbedingt. Zwei weitere 15-Jährige bekamen vier bzw. 15 Monate bedingt.
Radikalisamistische Gesinnung
Zum Abschluss der Verhandlung wurden am Montag einzelne Chats verlesen und Audionachrichten abgespielt, die die kriminellen Denkweisen der beiden Hauptangeklagten – 17 und 19 Jahre alt – dokumentierten. "Sie waren bestimmend für die kriminelle Vereinigung. Ihre kriminelle Energie ist beispiellos", sagte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag. Sie wies auch auf die radikalislamistische Gesinnung der beiden jungen Männer hin. Von ihnen gehe eine besondere Gefährlichkeit aus, befand die Anklägerin.
"Resozialisierung sollte im Vordergrund stehen"
Florian Krainer, der Anwalt eines Angeklagten, hat vor der Urteilsverkündung im Interview mit "Puls24" angemerkt: "In diesem Fall sollte eindeutig die Resozialisierung im Vordergrund stehen. Statt langjährigen Haftstrafen sollten Gewalttherapie und Bewährungshilfe in Erwägung gezogen werden. Wir wollen ja, dass diese jungen Menschen künftig nicht mehr straffällig werden".
Handyshopbesitzer terrorisiert
Der 17-Jährige hatte in Tschechien verbotene Kugelbomben gekauft. Mit einem Komplizen soll er damit in seinem Kinderzimmer und später in den Räumlichkeiten einer Moschee hantiert und zu Hause einen 2,3 Kilogramm schweren Sprengsatz gebaut haben. In der Moschee wurde laut Anklage auch ein Drohbrief gegen den Handyshopbetreiber verfasst, wobei dem Schreiben eine Patrone beigelegt war, die zu einem AK-47-Sturmgewehr passte.
Seit 8. September 2023 hatten die Angeklagten den Handyshopbesitzer in der Steinbauergasse terrorisiert, indem sie zunächst die Fassade des Geschäfts mit drei Böllern sprengten. Ein Schaden von weit mehr als 5.000 Euro war die Folge, die Fenster in angrenzenden Gebäuden gingen kaputt. Weil der Geschäftsinhaber, der der Bande 25.000 Euro bezahlen sollte, auf deren Forderung nicht einging, wurde am 19. September 2023 ein Molotowcocktail in das Geschäft geworfen.