Erster Beschluss

Mehr Radarboxen & Tempo 30 – StVO-Änderung ab 1. Juli

Ab 1. Juli wird eine neue StVO-Novelle in Kraft treten, die Bürgermeistern das Errichten von Radarboxen und Tempo-30-Bereichen erleichtert.

Newsdesk Heute
Mehr Radarboxen & Tempo 30 – StVO-Änderung ab 1. Juli
Künftig werden Gemeinden selbst Geschwindigkeitsmessungen vornehmen dürfen.
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Am Mittwochnachmittag tritt der Verkehrsausschuss im Parlament zu seiner 21. Sitzung zusammen und bringt gleich als ersten Tagesordnungspunkt die 35. Novelle der Straßenverkehrsordnung auf Schiene. Diese sieht insbesondere weitere Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeiten vor.

Konkret zielen die neuen Regelungen auf Länder und Gemeinden ab, die dadurch im Ortsgebiet leichter selbst Geschwindigkeitsbeschränkungen festlegen und kontrollieren können sollen. Künftig sollen dann mehr Gemeinden (nämlich alle) punktuelle Geschwindigkeitsmessungen auf Gemeindestraßen mittels Radarboxen oder anderen Geräten vornehmen können.

Mehr Radarboxen

In den Materialien wird als Begründung angeführt, dass die automationsunterstützte Verkehrsüberwachung in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen habe und es gebe viele gute Gründe für sie. Die zulässigen technischen Einrichtungen sollen klassische Radargeräte, Radarboxen, aber auch sogenannte Multaboxen für flexible Schwerpunkteinsätze sein.

Die Novelle sieht auch eine Möglichkeit für die Verhängung von Geschwindigkeitsbeschränkungen im Ortsgebiet in "Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis" vor. Das umfasst etwa das Umfeld von Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen.

Start im Juli

ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger erläutert, dass fast zwei Drittel aller Unfälle mit Personenschaden sich im Ortsgebiet ereignen. "Die Übertretung der höchstzulässigen Geschwindigkeit ist eine der häufigsten Unfallursachen. Es muss daher das Ziel sein, Bereiche mit 'besonderem Schutzbedürfnis' zu entschleunigen und die Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen insbesondere im Ortsgebiet, wo sich viele Kinder bewegen, zu verstärken."

Ab 1. Juli 2024 sollen Bürgermeister dann maßgeschneiderte Lösungen vor Ort erarbeiten und umsetzen können. "Die 35. StVO-Novelle sieht keine generelle Geschwindigkeitsreduktion, sondern sinnvolle Lösungen zur Steigerung der Sicherheit, vor allem für unsere Kinder, vor. Es geht nicht darum, Autofahrerinnen und Autofahrer zu schikanieren, sondern gezielt zu kontrollieren. Denn die Verkehrssicherheit hat für uns eine ganz besondere Bedeutung."

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