Ablehnung im Parlament

"Massenüberwachung" befürchtet – Gesetz nun gestoppt

Das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und Netzwerkinformationssicherheitsgesetz (NIS2) wurden im Parlament breit abgelehnt.

Lukas Leitner
"Massenüberwachung" befürchtet – Gesetz nun gestoppt
Zwei Sicherheitsgesetze wurden am Donnerstag im Nationalrat abgelehnt.
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Über das von der Regierung präsentierte Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und Netzwerkinformationssicherheitsgesetz (NIS2) wurde am Donnerstag im Nationalrat abgestimmt. Scharfe Kritik an den Gesetzesvorschlägen kamen dabei von der SPÖ und der FPÖ. "Die SPÖ steht ganz klar für Sicherheit ohne anlasslose Massenüberwachung", erklärte der rote Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner nach der breiten Ablehnung seiner Partei zu dem Gesetz.

Massenüberwachung

Das NIS2-Gesetz scheiterte dabei an der benötigten 2/3-Hürde im Parlament. Diese hätte erfüllt werden müssen, da es dem Innenminister Weisungsberechtigung gegenüber den Ländern gegeben hätte. Weiters biete das Gesetz – in der von der Regierung ausgearbeiteten Form – die "Grundlage für eine anlasslose Massenüberwachung", so die SPÖ.

Netzpolitiksprecherin Katharina Kucharowits (SPÖ) kritisierte dabei das Vorgehen der Regierung: "Mit dem vorgelegten Gesetz wollte die ÖVP die Vorratsdatenspeicherung über die Hintertür einführen. Wir sind weder bereit dem Innenminister die Hoheit über unglaubliche Datenmengen zu geben, noch die Macht zu erteilen, alle anderen Ministerien, Länder und Gemeinden zu 'overrulen' und all das ohne umfassende parlamentarische Kontrolle. Das NIS2-Gesetz muss zurück an den Start. Das hat der Nationalrat gestern deutlich gemacht!"

Eingriffe in die Freiheit

Scharfe Kritik zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) gab es dann von der FPÖ. Dieses sei dafür geschaffen worden, um das rechtmäßige Handeln der Polizei bis ins Detail zu regeln und zu garantieren. Laut der FPÖ greife es aber nicht nur dann, wenn schon eine Rechtsverletzung eingetreten sei und es den Sachverhalt zu klären gilt. Sondern es seien dadurch auch Eingriffe in die Rechtsgüter möglich, "wenn ein gefährlicher Angriff auf diese wahrscheinlich ist".

"So darf eine Sicherheitsbehörde den Zutritt zu einer Großveranstaltung an die Bedingung koppeln, dass Personen auf gefährliche Gegenstände durchsucht werden", erklärte der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Christian Ries. Was genau aber eine "Großveranstaltung ist, sei nicht klar definiert.

Schlechte Definitionen

Dabei käme es zu einer Einschränkung der persönlichen Freiheit. Immerhin würde – so die FPÖ – ein Eingriff in die Personenrechte vorliegen. Zudem glänze die Vorlag mit unklaren Formulierungen. "Genau da schwächelt diese uns vorliegende Gesetzesvorlage und erinnert in ihrer vagen Formulierung an die leidvoll bekannten Corona-Verordnungen. Das sagen nicht nur wir Freiheitliche, sondern auch der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt", führte Ries weiter aus.

Wie unklar und unausgereift das Gesetz ist, zeigt das von Ries angeführte Beispiel von "Favoriten-Reumannplatz": "Denn nach dieser Bestimmung wäre eine behördliche Durchsuchungsanordnung hier nicht gerechtfertigt, obwohl es an diesem Ort bereits wiederholt zu gefährlichen Angriffen gegen Leben und Gesundheit gekommen ist. Allein anhand des Beispiels Reumannplatz erkennt man, wie unausgegoren diese Vorlage ist und warum es von uns keine Zustimmung gibt."

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    Auf den Punkt gebracht

    • Das Sicherheitspolizeigesetz und das Netzwerkinformationssicherheitsgesetz (NIS2) wurden vom Nationalrat abgelehnt, da die SPÖ und die FPÖ dagegen stimmten
    • Die SPÖ kritisierte, dass die Gesetze anlasslose Massenüberwachung ermöglichen würden, während die FPÖ Bedenken hinsichtlich der Einschränkung persönlicher Freiheiten und unklarer Definitionen äußerte
    • Die SPÖ forderte eine Überarbeitung des NIS2-Gesetzes, während die FPÖ das Sicherheitspolizeigesetz als unausgegoren ablehnte
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