Österreich

Kurios! Opfer (24) jetzt mit Beschuldigtem verlobt

Ein 22-Jähriger soll seine Freundin zur Abtreibung gezwungen haben – sieben Monate bedingte Haft. Dabei sind die beiden inzwischen verlobt.

Heute Redaktion
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Der Beschuldigte soll seine Freundin zur Abtreibung gezwungen haben.
Der Beschuldigte soll seine Freundin zur Abtreibung gezwungen haben.
Bild: Matthias Lauber

Kuriose Wende in einem Prozess um eine erzwungene Abtreibung. Das Opfer, eine 24-Jährige aus Vöcklamarkt (Bez. Vöcklabruck), wollte am Mittwoch vor dem Landesgericht in Wels ihre Behauptung, ihr Freund (22) habe sie zur Abtreibung gezwungen, plötzlich nicht mehr wiederholen.

Ganz im Gegenteil: Sie ließ dem Gericht wissen, dass sie mittlerweile mit dem Beschuldigten verlobt sei und sich deshalb der Aussage entschlage.

Dabei erhob der Staatsanwalt schlimme Vorwürfe gegen den 22-Jährigen. Demnach soll er seine mittlerweile Verlobte Anfang des Jahres über mehrere Monate massiv bedroht haben.

"Ich steche dir in den Bauch, wenn du nicht abtreibst" – mit diesen schrecklichen Worten soll er seiner schwangeren Freundin (24) mehrmals gedroht haben. Diese führte den Schwangerschaftsabbruch dann auch tatsächlich durch.

Angeklagter bestritt die Vorwürfe



Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe, meinte dazu nur, dass er damals kein Kind wollte, weil er keinen Job gehabt habe. Die 24-Jährige hatte als Grund bei der Polizei hingegen genannt, dass seine türkischstämmige Familie sie als Bosnierin nicht akzeptieren würde.

Laut Anklage hat der Beschuldigte die Frau auch über WhatsApp und SMS bedroht. Dabei habe er Nachrichten wie "Du bist tot", "Deine Zeit ist am Abend aus" oder "Töte dich selbst" geschrieben (wir berichteten).

Beschuldigter sei "psychisch angeknackst" gewesen



Er gab zu, diese Nachrichten tatsächlich geschickt zu haben. Seine Begründung: Er sei betrunken und "psychisch angeknackst" gewesen.

Der Angeklagte saß bislang in Untersuchungshaft. Er musste sich am Mittwoch vor dem Welser Landesgericht wegen schwerer Nötigung, Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren und wegen gefährlicher Drohung verantworten.

Nach rund zwei Stunden Verhandlung folgte das Urteil. Vom Vorwurf der schweren Nötigung wurde er freigesprochen.

Er wurde lediglich zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt – rechtskräftig.

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    Bundesheer / OTS

    (mip)