Behördliche Abnahme

Mann will Nacktkatzen züchten, Fall landet vor Gericht

Nacktkatzen haben Qualzuchtmerkmale, dürfen hier weder gezüchtet noch gekauft werden. Einem Tiroler wurden daher zwei Tiere abgenommen.

Österreich Heute
Mann will Nacktkatzen züchten, Fall landet vor Gericht
Die Nacktkatze gilt hierzulande als Qualzucht (Symbolbild).
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Ob Scottish-Fold-Katzen oder Französische Bulldoggen – sowohl bei Hunden als auch bei Katzen gibt es zahlreiche Rassen mit Qualzuchtmerkmalen. Auch die nackten Sphynx-Katzen zählen dazu. Züchtungen dieser Rassen sind laut Tierschutzgesetz verboten, da "bei diesen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind".

Seit 1. September 2022 ist es zudem untersagt, Tiere mit Qualzuchtmerkmalen etwa zu importieren, erwerben oder zu vermitteln. Dies wurde nun einem Tiroler zum Verhängnis. Der Mann erwarb im Juni 2022 in Ungarn einen Sphynx-Kater, im August 2023 eine Sphynx-Katze.

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    Bei der Sphynx-Katze handelt es sich um eine kanadische Nackt-Rassekatze, die nach der altägyptischen Figur benannt wurde.
    Bei der Sphynx-Katze handelt es sich um eine kanadische Nackt-Rassekatze, die nach der altägyptischen Figur benannt wurde.
    Getty Images/iStockphoto

    Trächtigkeitsabbruch bei der Katze

    Beide Tiere haben keine Körperbehaarung, das Männchen verfügt zudem über keine Tasthaare, das Weibchen nur ansatzweise. Beide Tiere waren unkastriert. Im November 2023 war die damals sechs Monate alte Katze bereits trächtig, in einer Tierklinik wurde ein Trächtigkeitsabbruch durchgeführt.

    Da sowohl die Katze als auch der Kater unkastriert waren, meldete die Tierklinik den Behörden eine illegale Zucht. Die Behörde forderte den Mann daraufhin auf, einen Zuchtantrag ausgefüllt zu übermitteln. Als dieser nicht eintrudelte, führte der Amtstierarzt am 8. Jänner 2024 eine Kontrolle vor Ort durch.

    Tiroler gab zu, züchten zu wollen

    Dabei stellte er fest, dass die beiden Tiere voneinander nicht räumlich getrennt waren. Der Tiroler meinte zudem, dass eine Kastration für ihn nicht infrage komme. Er habe beide Katzen zum Zweck der Zucht erworben und wolle deshalb den zuchtfähigen Zustand erhalten. Zudem erläuterte er den Stammbaum und den hohen Wert der Samtpfoten. Am 23. Jänner wurden ihm diese dann behördlich abgenommen und in ein Tierheim gebracht.

    Im Februar reichte der Tiroler eine Maßnahmenbeschwerde ein: Er wolle seine zwei Katzen wieder zurückerhalten, da die Abnahme nicht gerechtfertigt gewesen sei. Doch das Tiroler Landesverwaltungsgericht bestätigte vor kurzem die Entscheidung des Amtstierarztes – die Tiere wurden zu Recht abgenommen: Der Kater wegen verbotener Zucht und die Katze, weil diese trotz Qualzuchtmerkmalen gekauft wurde.

    Halter blitzte vor Gericht ab

    Der Tiroler muss nun sämtliche Verfahrenskosten in der Höhe von 887,20 Euro übernehmen, eine Revision ist zudem nicht zulässig, entschied das Gericht. Die ein Jahr alte Katze wurde zudem mittlerweile kastriert, da sie aufgrund des hormonellen Trächtigkeitsabbruchs eine eitrige Entzündung der Gebärmutter entwickelt hatte.

    red
    Akt.