"Versorgung gewährleistet"

Mann will Bargeld statt Bezahlkarte – Land bleibt hart

Die Bezahlkarte für Asylwerber sei "selbstverständlich zulässig". Udo Landbauer: "Wir in NÖ drehen die Schrauben beim Thema Asyl enger und enger."

Niederösterreich Heute
Mann will Bargeld statt Bezahlkarte – Land bleibt hart
LH-Stellvertreter Udo Landbauer; Auszug aus Antwortschreiben des Landes
FPÖ Niederösterreich, Screenshot "Heute"

Ein Asylwerber schaltete einen Anwalt ein, stellte an die Landesregierung den Antrag auf "Gewährung eines Verpflegungsgeldes in Form eines Bargeldbetrags in Höhe von monatlich 180 Euro" anstelle der Bezahlkarte - mehr dazu hier.

Infolge wurde der Betroffene von einer Selbstversorgungsunterkunft mit Bezahlkarte in ein Vollversorgungsquartier ohne Sachleistungskarte im Bezirk Tulln verlegt („Heute“ berichtete). Damit bekommt er nicht einmal mehr das Geld von der Sachleistungskarte – die Verpflegung übernimmt der Quartiergeber.

Karte "selbstverständlich zulässig"

Nun liegt "Heute" das Antwortschreiben des Landes vor. Es wird betont, dass grundsätzlich die Sachleistungskarte "selbstverständlich zulässig" sei, es bestehe kein Anspruch auf eine bestimmte Leistungs- und Unterkunftsform. Bezahlkarten seien "sowohl unions- als auch nationalrechtlich in eindeutiger Weise verankert". Die Forderungen nach Geldersatzleistungen bzw. Verzugszinsen würden "jeglicher Grundlage entbehren".

Beschränkung auf Verpflegung?

Ausführlich wird dem Antwortschreiben auf den Vorwurf der Beschränkung auf Verpflegung eingegangen: "Wie bereits dargestellt, wurde mit dem Modell der Sachleistungskarte wertmäßig vollständig an die bisherige Versorgungsform von € 7,- pro Tag angeknüpft, wobei ein Bargeldbetrag in der Höhe von € 40,- pro Monat gewährt und der Rest als Verpflegung auf eine Sachleistungskarte bzw. Lebensmittelkarte gebucht wird. Es ist nicht Aufgabe im Rahmen der Grundversorgung den Zugang zu ganz bestimmten bzw. besonderen Bezugsquellen bzw. speziellen Betrieben zu ermöglichen, sondern ist durch die zu erbringende Grundversorgungsleistung "Versorgung mit angemessener Verpflegung" lediglich der geeignete Bezug von Verpflegung (Lebensmittel) in angemessener Form bzw. im angemessenen Ausmaß sicherzustellen. Ihrem Antrag können außer allgemein gehaltener Behauptungen keinerlei Hinweise entnommen werden, warum in Ihrem Fall keine geeigneten oder ausreichenden Lebensmittelmärkte für die Sachleistungskarte in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen."

"Entspricht nicht den Tatsachen"

Und weiter: "Vielmehr behaupten Sie in pauschaler Form, es gäbe keine geeigneten Partnerbetriebe im Ort ihres Aufenthalts in (...). Dies entspricht gemäß den nachfolgenden Ausführungen nicht den Tatsachen. Entsprechend der vorliegenden Informationen haben bzw. hätten Sie allein in (...) die Möglichkeit der Nutzung eines BILLA-Marktes und zweier PENNY-Märkte, wobei die PENNY-Märkte als äußerst günstige Discountmärkte zu bezeichnen sind. Insofern entsprechen Ihre Ausführungen zur erzwungenen Nutzung von teuren Fachgeschäften nicht den Tatsachen, weil es sich bei BILLA und PENNY eben um keine teuren Fachgeschäfte, sondern um Lebensmittelmärkte für die breite Basis handelt. Sollten Sie aber mit notwendigen Fachgeschäften solche meinen, die andere Waren als Lebensmittel zur Verpflegung führen, ist Ihnen zu entgegnen, dass die Leistungsart "Verpflegung" solche Waren (z.B. Alkoholika usw.) grundsätzlich nicht abdecken möchte."

"Zu den Ausführungen über die täglichen Aufbuchungen von 6 Euro und die dadurch entstehenden Nachteile wird nochmals auf die oben dargestellte Konzeption der Sachleistungskarte verwiesen". Wie der Begriff "täglich" bereits aussage, "handelt es sich bei den Buchungen grundsätzlich um tägliche und nicht monatliche oder sonstige zeitliche Zuwendungen. Dies steht mit der Form der Versorgung in organisierten Quartieren generell in Zusammenhang, weil hier dem Unterkunftgeber lediglich ein Höchstsatz auf Tagesbasis gewährt wird. Bezüglich des angesprochenen Selbststimmungsrechtes wird auf die Auszahlung der € 40,- am Monatsbeginn hingewiesen, die Ihnen eine ausreichende Form an Dispositionsfähigkeit zulässt. Darüber hinaus erfolgen an den Wochenenden oder bei Feiertagen die Buchungen auf die Karte über das gesamte Wochenende bzw. über die Feiertage."

Vollversorgerquartier bezogen

Zur Causa Verlegung heißt es seitens des Landes: "Da Sie entsprechend Ihrer Eingabe der Meinung sind, dass die Versorgung im Zusammenhang mit einer Sachleistungskarte für Sie keine adäquate und ausreichende Form einer Versorgung darstellt, wurde Ihnen mit 26. August 2024 im Bezirk Tulln ein Vollversorgerquartier zugeteilt. Hier wird für Sie vom Quartiergeber die Verpflegung in Form von Naturalien zur Verfügung gestellt. Auch in diesem Fall wird die Grundversorgung im Sinne des § 17 Abs. 2 NÖ Grundversorgungsgesetz in vollem Umfang gewährleistet. Sollten Sie diese angebotene Form der Grundversorgung nicht annehmen, ist davon auszugehen, dass bei Ihnen keine Hilfsbedürftigkeit vorliegt. Laut letzten Informationen wurde die Unterkunft von Ihnen bezogen. Somit können Sie weder vor diesem Zeitpunkt noch danach beschwert sein."

"Drehen die Schrauben enger und enger"

Landesvize Udo Landbauer (FP) sagt auf Anfrage zu der Causa: "Wir in Niederösterreich drehen die Schrauben beim Thema Asyl enger und enger, machen den Standort NÖ für Asylwerber so unattraktiv wie möglich. Die landesweite Ausrollung der Sachleistungskarte bis Anfang November ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung."

Welche weiteren möglichen (rechtlichen) Schritte nun der Asylwerber setzt, ist unklar – der Anwalt des Mannes sagte Dienstagnachmittag gegenüber "Heute": "Ich habe das Schreiben noch nicht bekommen, ich kann hier also keine Stellungnahme abgeben."

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    <strong>21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist.</strong> Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, <a data-li-document-ref="120079782" href="https://www.heute.at/s/magdeburg-terrorist-war-bekannter-anti-islam-aktivist-120079782">die aus Saudi-Arabien flüchteten.</a>
    21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist. Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, die aus Saudi-Arabien flüchteten.
    REUTERS

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Asylwerber in Niederösterreich forderte, anstelle einer Bezahlkarte, monatlich 180 Euro Bargeld, was von der Landesregierung abgelehnt wurde
    • Die Regierung betonte, dass die Bezahlkarte rechtlich zulässig sei und die Grundversorgung mit angemessener Verpflegung gewährleistet werde, während Landesvize Udo Landbauer erklärte, dass Niederösterreich die Bedingungen für Asylwerber verschärfe, um den Standort unattraktiv zu machen
    red
    Akt.