Strom sollte abgestellt werden
Mann vor Gericht, weil er Rechnung bar zahlen wollte
Die Industriellen Werke Basel sträubten sich gegen die Barzahlung eines Kunden. Das Verwaltungsgericht gab dem Mann aber recht.
Die Industriellen Werke Basel (IWB) wollten einem ihrer Kunden im November den Strom abstellen. Der Grund: Der Mann soll im Frühjahr zwei Rechnungen für Strom und Wasser in der Höhe von 1753 Franken nicht bezahlt haben. Er wehrte sich dagegen und das Verwaltungsgericht Basel-Stadt gab ihm recht.
Wie aus dem Anfang Januar publizierten Urteil hervorgeht, hatte der Rekurrent versucht, die Rechnungen bei der IWB bar zu bezahlen. Letztere stellte sich aber auf den Standpunkt, eine Banküberweisung sei der einzige zulässige Weg, zu bezahlen.
Gesetz nicht richtig gelesen?
Das Gericht stellte jedoch fest, dass die IWB offenbar das Gesetz, das ihren Betrieb regelt, nicht richtig gelesen hat. Darin wird zwar die Banküberweisung als primäre Zahlungsmethode aufgeführt. Für andere Wege wird jedoch lediglich festgehalten, dass entstandene Zusatzkosten den Kunden belastet werden können.
Damit war für das Gericht klar, dass die IWB die Barzahlung akzeptieren muss, auch wenn sie eine Banküberweisung vorzieht und als die gängige Methode betrachtet. Folglich hiess das Gericht die Beschwerde des Kunden gut und hob die Verfügung zur Unterbrechung der Energielieferung auf.
Die Beschwerdefrist war zum Zeitpunkt der Publikation noch nicht abgelaufen und das Urteil somit noch anfechtbar.