Oberösterreich
Mann trank drei Bier, wollte dann Familie auslöschen
Er soll versucht haben, seine Ex-Freundin, seine Tochter sowie seinen Stiefsohn in Rainbach/I. umzubringen. "Heute" liegt die Anklageschrift vor.
Dieser Vorfall im vergangenen Sommer hielt das ganze Land in Atem. Der Innviertler Robin G. (21) soll wie berichtet in der Nacht auf 17. Juli versucht haben, seine Ex-Freundin Johanna G. sowie die beiden Kinder (ein zehn Monate altes Mädchen und einen fünfjährigen Buben) in Rainbach/Innkreis umzubringen. Bei dem Baby handelte es sich um sein leibliches Kind. Das Motiv: rasende Eifersucht.
"Heute" liegt nun die Anklageschrift vor. Demnach soll sich der Beschuldigte, der zum damaligen Zeitpunkt rund zwei Wochen von seiner Ex-Freundin getrennt lebte, am Tattag in der Wohnung seiner Ex zu einer finalen Aussprache bezüglich der Trennung getroffen haben.
Vor Tat Spaziergang
Danach ging der Beschuldigte laut Anklage gegen 21 Uhr in der Nähe eines Fischwassers an der Pram spazieren, um sich Gedanken über die Zukunft zu machen. Der 21-Jährige gilt als leidenschaftlicher Angler. Am selben Abend, gegen Mitternacht, kehrte Robin G. aber noch einmal in die Wohnung nach Rainbach zurück.
In der Folge habe er das Mobiltelefon von Johanna G., welches im Schlafzimmer am Nachtkästchen lag, kontrolliert. Durch die Kontrolle des WhatsApp-Chat-Verlaufs am Handy vermeinte er den Beweis dafür gefunden zu haben, dass seine Ex-Freundin eine sexuelle Beziehung zu einem anderen Mann unterhält.
Als er die zweifache Mutter gegen 1.30 Uhr deswegen im Schlafzimmer nochmalig zur Rede stellte, meinte diese, dass ihn das nichts mehr angehen würde, lachte ihn aus und forderte ihn auf, das Schlafzimmer zu verlassen, heißt es in der Anklageschrift.
Drei Bier und Schmerztabletten
In der folgenden Stunde soll er dann in der Küche drei halbe Bier getrunken und drei bis vier Mexalen-Tabletten (Schmerzmittel) geschluckt haben. Gegen 2.30 Uhr in der Nacht habe er dann noch einmal mit der 26-Jährigen reden wollen. Als diese ihn aber erneut des Schlafzimmers verwies, sollen sich die schrecklichen Vorwürfe abgespielt haben.
Denn laut Staatsanwaltschaft stürzte sich der Beschuldigte daraufhin voller Zorn auf seine Ex und würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit. Währenddessen soll auch sein fünfjähriger Stiefsohn ins Schlafzimmer gekommen sein. Diesen habe er mit der Aufforderung, er soll fernsehen gehen, aus dem Zimmer geschickt. Die gemeinsame Tochter schlief zur selben Zeit neben der Mama in einem Gitterbett.
In die Badewanne gesetzt
Unmittelbar danach folgte das schier Unfassbare: Wie in der Anklageschrift geschrieben steht, packte er seine Tochter und den Buben und setzte sie in die halbvolle Badewanne. Anschließend soll er selbst ein Bein ins Wasser gestellt und den angesteckten Elektrotoaster hineingeworfen haben. Dieses Vorhaben scheiterte, weil sofort der Fehlerstrom-Schutzschalter auslöste, heißt es in der Anklageschrift.
Das Martyrum ging dann aber noch weiter. Der 21-Jährige, der vom Linzer Staranwalt Andreas Mauhart vertreten wird, soll anschließend in den Keller gegangen sein und dort zwei Camping-Gaskartuschen mit Brennern geholt haben. Die Kinder habe er zuvor abgetrocknet und zurück ins Bett gelegt. Den Buben ins Kinderzimmer und das Mädchen ins Gitterbett zu der Mama, die zu dem Zeitpunkt immer noch bewusstlos im Bett lag.
Die Gaskartuschen soll er dann im Schlafzimmer platziert haben. Nachdem er die Tür verschlossen hatte, drehte er laut Anklageschrift die Gashähne mit dem Vorsatz auf, Johanna G. und die gemeinsame Tochter sowie sich selbst durch das ausströmende Gas zu ersticken. Demnach habe er die Gashähne geöffnet, seine Tochter aus dem Gitterbett genommen und sich neben seine Ex-Freundin gesetzt.
Nur weil das Mädchen plötzlich laut zu schreien begann, sei die Mama aufgewacht. Sie habe sofort den Gasgeruch wahr genommen und den Beschuldigten aufgefordert, das Gas abzudrehen und die Fenster zu öffnen. Dieser Aufforderung sei der 21-Jährige auch nachgekommen, ehe er kurz danach geflüchtet sein soll.
Beschuldigter ging danach Fischen
In seinem Elternhaus habe er später noch versucht, sich mit mehreren Schmerztabletten das Leben zu nehmen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch. Als wäre nichts gewesen, soll der Beschuldigte am darauffolgenden Tag fischen gegangen sein. In der Zwischenzeit hatte die zweifache Mutter Anzeige bei der Polizei erstattet. Beamten des LKA OÖ ist es dann gelungen, den 21-Jährigen telefonisch zu erreichen und ihn dazu zu bringen, sich der Polizei zu stellen.
Seither sitzt der Innviertler in Untersuchungshaft. Laut seinem Verteidiger wird sich der Beschuldigte vermutlich Ende Jänner/Anfang Februar vor Gericht wegen schwerer Körperverletzung (§ 87 Abs 1 StGB) sowie wegen des Verbrechens des Mordes (§ 75 StGB) – jeweils im Stadium des Versuches nach § 15 Abs 1 StGB – verantworten müssen.
Der Beschuldigte zeigte sich sowohl bei der polizeilichen Einvernahme als auch vor dem Haft-und Rechtsschutzrichter geständig. Aus psychiatrischer Sicht müsse laut Top-Psychologin Adelheid Kastner im Tatzeitraum von einem Zustand der Zurechnungsfähigkeit ausgegangen werden.