Österreich

Mann (54) missbrauchte 14-Jährige am Friedhof

Heute Redaktion
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Der Angeklagte am Weg in den Gerichtsaal.
Der Angeklagte am Weg in den Gerichtsaal.
Bild: Daniel Schreiner

Erschreckender Missbrauchsfall um einen 54-jährigen Türken: Er soll bei St. Pölten eine völlig betrunkene 14-Jährige missbraucht haben, fasste acht Jahre Haft aus.

Ganz heikler Fall am Donnerstag in St. Pölten am Landesgericht: Ein 54-jähriger Türke war angeklagt, eine 14-jährige Schülerin sexuell missbraucht zu haben. Das Opfer hat überhaupt keine Erinnerungen, war beim Vorfall sturzbetrunken. Erst Sperma-Spuren mit der DNA des einschlägig vorbestraften 54-Jährigen auf ihrer Jacke brachten den Stein ins Rollen.

Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft und den bisherigen Ermittlungen spielte sich das Ganze wie folgt ab: Der 54-Jährige soll die völlig betrunkene 14-Jährige mit seinem Auto in St. Pölten aufgegabelt haben. Nach einer Party war sie auf der Straße herumgetorkelt, soll laut einer Zeugin von drei Burschen bedrängt worden und anschließend freiwillig in das Auto des Türken gesprungen sein.

Zum Friedhof gefahren

Schenkt man dem 54-Jährigen Glauben, so soll das Mädchen ihm dann für 20 Euro Oralverkehr angeboten haben. Er fuhr deshalb mit ihr zum Friedhof und wollte sie anschließend heimbringen. Weil sie ihm aber mehrmals ins Lenkrad gegriffen haben soll, ließ er sie bei Markersdorf in einem Acker neben der Straße aussteigen.

Ein Stück weiter wurde das Mädchen dann völlig dreckig und zerzaust gefunden. Sie wurde untersucht, hatte 1,65 Promille, wies aber keine Verletzungen auf, war auch noch Jungfrau. Erst vier Monate später wurde der Angeklagte Anfang November wegen der DNA auf der Jacke verhaftet.

Der hoch verschuldete 54-Jährige bestritt die Missbrauchsvorwürfe, ist allerdings bereits mehrmals vorbestraft – auch wegen Sexualdelikten. Beim Prozess glaubte ihm die Richterin kein Wort. Er wurde schließlich schuldig gesprochen, fasste acht Jahre Haft aus und muss dem Opfer 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.