Vor Gericht
Mann onaniert neben Kollegin: "Habe Daumen massiert"
Ein Kollege soll neben einer jungen Frau masturbiert haben. Sie filmte den Mann. Vor Gericht erklärte er, er habe nur seinen Daumen massiert.
Ein Kärntner wurde nun am Bezirksgericht Klagenfurt wegen sexueller Belästigung schuldig gesprochen. Der knapp 30-Jährige hatte laut einer Zeugin vier Mal in der Mittagspause neben ihr onaniert. Die beiden verbrachten die Pause auf Plätzen, die durch Milchglasscheiben getrennt waren. Dabei bemerkte die Jugendliche, dass der Angeklagte seinen Penis entblößte und zu onanieren begann.
Sie habe sofort bemerkt, dass dies "geschlechtliche Handlungen" seien und sei geschockt gewesen, berichtete die Zeugin laut der "Kleinen Zeitung" vor Gericht. Doch schließlich reichte es der jungen Frau: "Da sie den Angeklagten bereits drei Mal zuvor bei geschlechtlichen Handlungen wahrgenommen hatte, filmte sie den Vorgang und setzte ihren Dienstgeber davon in Kenntnis", heißt es im Urteil.
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Chef löste Dienstverhältnis mit Jugendlicher
Als der Chef den Kollegen mit den Vorwürfen konfrontierte, bestritt dieser alles. Er habe lediglich "mit der rechten Hand seinen linken Daumenballen massiert". Für den Mann gab es keine Konsequenzen, stattdessen wurde das Dienstverhältnis mit der Jugendlichen noch in der Probezeit gelöst. Die Betroffene wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer (AK) und erstattete Anzeige gegen ihren Kollegen. Zudem brachte sie mithilfe der AK auch eine Zivilklage gegen den Arbeitgeber wegen Verletzung der Fürsorgepflicht ein.
Vor Gericht bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig – ohne Erfolg. "Er verstrickte sich in Widersprüche, was an seiner Glaubwürdigkeit zweifeln ließ", erklärte die Richterin. Auch das Handyvideo trug zum Urteil bei: Zwar hatte die Jugendliche aus einiger Entfernung und aus einem schwierigen Winkel gefilmt, aber für die Richterin gab es keine Zweifel an der geschlechtlichen Handlung, berichtet die "Kleine Zeitung".
1.280 Euro Geldstrafe wegen sexueller Belästigung
Der Kärntner wurde daher schuldig gesprochen und muss 1.280 Euro Geldstrafe zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, der Angeklagte hat die Strafe bereits beglichen.