Skurril
Mann erleichtert sich auf Wiese und muss vor Gericht
Ein 63-Jähriger aus Kärnten wurde beobachtet, wie er seinem Bedürfnis nachgab. Dafür wird er jetzt belangt.
Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz und Polizisten erhoben gegenüber dem Kärntner den Vorwurf, dass dieser gegen die "Grundsätze der Schicklichkeit" verstoßen habe. Somit stellt laut den örtlichen Behörden das sporadische Wasserlassen des 63-Jährigen eine Verwaltungsübertretung dar.
Der Mann weigerte sich die Geldstrafe zu bezahlen, da er seiner Auffassung nach nicht in der Nähe der Hauptstraße gestanden war. Darüber hinaus wurde der Kärntner von seinem Auto verdeckt, was seiner Meinung nach keine Anschuldigung rechtfertigt.
Der Gerichtsprozess
Diese Meinungsverschiedenheit landete in weiterer Folge dann vor dem Landesverwaltungsgericht. Sollte die Anschuldigung der südsteirischen Behörde durch das Landesverwaltungsgericht bestätigt werden, so stünde eine Geldstrafe von höchstens 2.000,-- Euro im Raum.
Im Fall eines deutschen Wildpinklers ging ein ähnlicher Gerichtsstreit zu dessen Gunsten aus, was ihm eine 60 Euro Strafe ersparte. Der Richter in Lübeck begründete die Entscheidung des Gerichts damals damit, dass Tiere ja auch in der freien Wildbahn, somit auch auf Strände, Wiesen und sogar in das Meer urinierten.