Hitlergruß gezeigt
Mann (34) wegen Wiederbetätigung verurteilt
Am Montag hat sich am Salzburger Landesgericht ein 34-jähriger Kroate wegen Wiederbetätigung verantworten müssen. Er fasste eine Bewährungsstrafe aus.
Wie "Heute" berichtete, soll der einschlägig vorbestrafte Familienvater während eines Streites mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin in einer Wohnung in Golling (Tennengau) zweimal den Hitlergruß gezeigt und antisemitische Beschimpfungen geäußert haben. Der Vorfall, der auf seinen Wunsch auch gefilmt wurde, ereignete sich bereits im Dezember 2023.
Angeklagter zeigte Reue
Der 34-Jährige zeigte sich in der Verhandlung geständig. Er habe seine Emotionen nicht unter Kontrolle gehabt und wollte "lediglich provozieren", was falsch gewesen sei. Er distanzierte sich vom Nationalsozialismus und beteuerte, dass ihm das Video "peinlich und unangenehm" sei. Den Vorfall bereue er.
Das Urteil
Der Beschuldigte willigte zu einem Bildungsbesuch der KZ-Gedenkstätte Mauthausen ein. Da er zur Tatzeit auch andere Straftaten verübte und dafür bereits eine Strafe und U-Haft ausfasste, erhielt er nun zusätzlich noch sechs Monate Haft auf Bewährung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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Auf den Punkt gebracht
- Ein 34-jähriger Kroate wurde am Salzburger Landesgericht wegen Wiederbetätigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem er während eines Streits mit seiner Ex-Partnerin den Hitlergruß gezeigt und antisemitische Beschimpfungen geäußert hatte.
- Der geständige Angeklagte zeigte Reue und willigte zu einem Bildungsbesuch der KZ-Gedenkstätte Mauthausen ein; das Urteil ist rechtskräftig.