Polizeieinsatz in Wien

Mann (33) schlägt Ex auf offener Straße ins Gesicht

In der Leopoldstadt soll ein 33-Jähriger seine Ex-Freundin nach einem Streit geschlagen haben. Der Mann wurde auf freiem Fuß angezeigt.

Newsdesk Heute
Mann (33) schlägt Ex auf offener Straße ins Gesicht
Der Mann wurde angezeigt. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Zwischen einem 33-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen und seiner 41-jährigen Ex-Lebensgefährtin entstand auf offener Straße ein Streit. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der Mann der Frau mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und sie anschließend mit dem Umbringen bedroht haben, sollte sie den Vorfall der Polizei melden. Anschließend ging der Mann davon.

Der Tatverdächtige konnte von den Beamten angehalten und vorläufig festgenommen werden. Gegen ihn wurden weiters ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen.

Bei der Vernehmung zeigte sich der 33-Jährige nicht geständig. Er wurde über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien auf freiem Fuß angezeigt.

Die Bilder des Tages

1/51
Gehe zur Galerie
    <strong>22.11.2024: So will Neos-Chefin die Mindestsicherung neu aufsetzen.</strong> Beate Meinl-Reisinger spricht erstmals in "Heute" über Koalitionsverhandlungen, nötige Reformen – <a data-li-document-ref="120073911" href="https://www.heute.at/s/so-will-neos-chefin-die-mindestsicherung-neu-aufsetzen-120073911">und warum sie Entlastungen für notwendig erachtet.</a>
    22.11.2024: So will Neos-Chefin die Mindestsicherung neu aufsetzen. Beate Meinl-Reisinger spricht erstmals in "Heute" über Koalitionsverhandlungen, nötige Reformen – und warum sie Entlastungen für notwendig erachtet.
    Helmut Graf

    Auf den Punkt gebracht

    • In der Wiener Leopoldstadt soll ein 33-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger seine 41-jährige Ex-Lebensgefährtin nach einem Streit auf offener Straße ins Gesicht geschlagen und mit dem Umbringen bedroht haben
    • Der Mann wurde vorläufig festgenommen, zeigte sich jedoch nicht geständig und wurde auf freiem Fuß angezeigt, wobei gegen ihn ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot verhängt wurden
    red
    Akt.
    Mehr zum Thema