Sie bekommt über 8.000 Euro
Mama pflegt krankes Kind, Chef kündigt sie in Probezeit
Weil ihr Sohn krank wurde, nahm sich Frau M. Pflegefreistellung. Obwohl sie nichts falsch machte, kostete ihr das kurz darauf den Job.
Gerade noch hatte sie einen neuen Job, dann war sie ihn auch gleich wieder los. Melanie M. (Name geändert) begann als Service-Mitarbeiterin in einem großen Unternehmen, freute sich auf ihre neue berufliche Aufgabe. Doch kurz nach dem Start im neuen Job wurde plötzlich ihr Sohn krank.
Firma trennte sich in der Probezeit
Weil sonst niemand Zeit hatte, nahm sich Melanie M. zwei Tage Pflegefreistellung, um sich um ihren kranken Sohn zu kümmern. Das geschah natürlich mit ärztlicher Bestätigung durch den Kinderarzt.
Doch ihr Vorgesetzter teilte ihr daraufhin mit, dass es nicht gut aussehen würde, wenn ihr Sohn schon zu Beginn des Arbeitsverhältnis krank werde und sie deshalb Pflegefreistellung nehme. Man habe daher beschlossen, sich schon in der Probezeit von Frau M. zu trennen.
AK erstritt über 8.000 Euro
Die Wienerin wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer Wien. Dort intervenierte man rasch. Frau M. bekam als Schadenersatz das Gehalt bis zum Ende der vereinbarten Befristung und eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung ausbezahlt – insgesamt 8.287,42 Euro.
"Diskriminierung ist kein Kavaliersdelikt"
Die Experten der AK empfehlen, für eine Pflegefreistellung immer einen entsprechenden Nachweis, wie etwa eine ärztliche Bestätigung vorzuweisen. "Diskriminierung ist kein Kavaliersdelikt und eine Mitarbeiterin nur deshalb zu kündigen, weil sie ihr Recht auf Pflegefreistellung in Anspruch nehmen muss, ist genau das – Diskriminierung", so Arbeitsrechtsexperte Albert Werfing. Bei näheren Fragen zur Pflegefreistellung oder auch zur Kündigung berät die AK gerne.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Eine Mutter nahm während der Probezeit in ihrem neuen Job eine Pflegefreistellung in Anspruch, der Arbeitgeber kündigte sie deshalb
- Die Arbeiterkammer Wien konnte jedoch Schadenersatz in Höhe von über 8.000 Euro für die Frau erstreiten und betonte die Wichtigkeit, immer entsprechende Nachweise für die Pflegefreistellung vorlegen zu können, um Diskriminierung zu vermeiden