15 und 16 Jahre alt
Mädchen mussten bis zu 15 Freier pro Tag bedienen
Ein Franzose wurde in der Schweiz zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Er hat Minderjährige in die Prostitution gelockt und ausgebeutet.
Ein Franzose mit Jahrgang 2002 wurde am Montag zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, weil er minderjährige Mädchen zur Prostitution in der Westschweiz gezwungen hat. Das Strafgericht bestätigte damit die Anklage des Menschenhandels.
Der junge Mann hatte vor über einem Jahr Kontakt zu mindestens drei Mädchen im Alter von 15 bis 16 Jahren in seinem Heimatviertel in Mulhouse (F) aufgenommen. Zunächst brachte er sie in einer Wohnung im Genfer Stadtteil Eaux-Vives unter, später im Zentrum von Vevey, wo die Polizei am 11. Mai 2023 eingriff, wie "24heures" berichtet.
Zehn bis 15 Freier pro Tag
Die Opfer gerieten laut der Vorsitzenden Anne-Catherine Page in eine Falle am Genfersee. Überwacht und isoliert, konnten sich die Mädchen nicht frei bewegen. Sie mussten täglich ab Mittag bis zum nächsten Morgen arbeiten – zehn Freier pro Tag unter der Woche, 15 am Wochenende. Der Staatsanwalt Eric Mermoud berichtete, dass der Abfall in der Wohnung "voller benutzter Kondome" war.
Das Ende der Ausbeutung brachte eine Mutter, die im Frühjahr 2023 das Verschwinden ihrer Tochter meldete. Nachdem sie erfahren hatte, dass sich ihr Kind in Vevey aufhalten und prostituieren könnte, alarmierte sie die Behörden des Kantons Waadt, die rasch handelten. Der Beschuldigte wurde in Untersuchungshaft genommen, gestützt auf die Aussagen der Opfer.
Haft, Geldstrafe und Landesverweis
Die minderjährigen Mädchen stammen laut dem Bericht aus sozial benachteiligten Familien. Der Verurteilte hatte demnach eine Komplizin, eine Jugendfreundin, die die Mädchen anwarb. Diese mussten sich zuerst in Mulhouse prostituieren – damals laut Bericht noch "freiwillig" – und wurden dann in die Schweiz gebracht.
Die Mädchen seien von der Aussicht auf schnelles Geld angelockt worden, hätten aber nur einen Bruchteil der Einnahmen erhalten. Eines der Opfer sei sogar schwanger geworden und habe abtreiben müssen.
Der Verurteilte beteuerte seine Unschuld und behauptete, nichts gewusst zu haben. Das Gericht entschied jedoch gegen ihn und verhängte zusätzlich zur vierjährigen Gefängnisstrafe eine Geldstrafe von umgerechnet 1.033 Euro sowie eine 15-jährige Landesverweisung.