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Wiener wartet seit fast einem Jahr auf MA35-Bescheid

Seit knapp einem Jahr wartet Ahmed A. auf die Verlängerung seiner Aufenthaltskarte. Seine im Sommer geborene Tochter hat er noch nie halten können.

Amra Duric
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Der gebürtige Ägypter Ahmed A. will seine Tochter in den Arm nehmen: "Ich habe sie bisher nur über Facetime gesehen."
Der gebürtige Ägypter Ahmed A. will seine Tochter in den Arm nehmen: "Ich habe sie bisher nur über Facetime gesehen."
"Heute"

Seit Monaten kommt es immer wieder zu heftiger Kritik an der Einwanderungsbehörde MA35. Deshalb kündigte der zuständige Stadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) Reformen an. Von denen merkt der Wiener Ahmed A. bisher nichts. "Ich warte seit knapp einem Jahr auf die Verlängerung meiner Aufenthaltskarte", ärgert sich der gebürtige Ägypter im Gespräch mit "Heute".

"Ich arbeite seit ich in Österreich bin, bezahle meine Steuern und habe noch nie eine Strafe bekommen. Ich habe keine Probleme in Österreich"

2012 kam der 35-Jährige als Student nach Österreich. "Ich habe studiert und nebenher geringfügig gearbeitet. Ab 2016 habe ich Vollzeit gearbeitet und auch eine Aufenthaltskarte für fünf Jahre bekommen. Jetzt geht es um die Verlängerung. Ich arbeite seit ich in Österreich bin, bezahle meine Steuern und habe noch nie eine Strafe bekommen. Ich habe keine Probleme in Österreich", erzählt A., der als Koch in Wien tätig ist.

Vor knapp einem Jahr Antrag gestellt

Unter der fehlenden Aufenthaltskarte leidet besonders seine Familie: "Ich habe eine Frau und Tochter in Ägypten. Meine Tochter ist im August auf die Welt gekommen. Ich habe sie noch nie im Arm halten können, weil meine Aufenthaltskarte am 13.6.2021 abgelaufen ist." Bereits drei Monate vor Ablauf hatte A. einen Antrag auf Verlängerung gestellt. "Das war am 18.3.2021. Ich habe die Aufenthaltskarte für zehn Jahre beantragt."

Alle nötigen Unterlagen wurden laut dem 35-Jährigen eingereicht. Unterstützung holte sich A. dafür von seiner Anwältin Astrid Wagner. "Einer der Mitarbeiter bei der MA35 hat mich gefragt, warum ich eine Anwältin habe, wenn ich keine Probleme habe. Ich habe gesagt, dass es mein gutes Recht ist eine Anwältin zu haben, egal ob ich Probleme habe oder nicht."

Laut A. verlangte die Behörde Nachweise über all seine Existenzmittel seit 2016. "Meine Steuerberaterin hat zwei Tage daran gearbeitet. Dann hat der MA35-Mitarbeiter sogar Gehaltsnachweise von meiner Ex-Frau, von der ich schon seit Januar 2020 rechtskräftig geschieden bin, verlangt."

Anwältin will Säumnisbeschwerde einreichen

Der Wiener kontaktierte daraufhin seine Ex-Frau und erhielt die nötigen Dokumente. "Alle Unterlagen wurden eingereicht, ich habe aber keine Rückmeldung erhalten. Ich habe angerufen und E-Mails geschickt. Dann hieß es plötzlich, ich muss die Unterlagen noch einmal zuschicken." Zusätzlich verließ der MA35-Berater von A. die Behörde, eine andere Referentin übernahm seinen Fall. 

Star-Anwältin Astrid Wagner unterstützt Ahmed A. bei der Verlängerung seines Aufenthaltstitels. 
Star-Anwältin Astrid Wagner unterstützt Ahmed A. bei der Verlängerung seines Aufenthaltstitels. 
Denise Auer

In einem Schreiben vom 21. Dezember 2021 (liegt "Heute" vor) bittet diese, dass die Unterlagen von Herrn A. nochmals übermittelt werden. Für Astrid Wagner, die Anwältin des Betroffenen, völlig unverständlich. "Alle Dokumente wurden bereits zweimal geschickt. Wenn bald nichts passiert, werden wir eine Säumnisbeschwerde einreichen," so die Juristin gegenüber "Heute".

"Alle Dokumente wurden bereits zweimal geschickt. Wenn bald nichts passiert, werden wir eine Säumnisbeschwerde einreichen."

Auskunft zu dem Fall von Ahmed A. gab es seitens der Einwanderungsbehörde keine. Jedoch erklärte eine Sprecherin der MA35 auf "Heute"-Nachfrage: "Die Dauer der Verfahren hängt vom jeweils beantragten Aufenthaltstitel ab. Für einen Daueraufenthalt sind laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz beispielsweise Abfragen bei externen Behörden nötig und die Gültigkeit der vorgelegten Dokumente ist zum Teil befristet."

Wenn Antragsteller oder Antragstellerinnen Unterlagen im Ausland besorgen müssen, oder die MA35 die Beantwortung einer externen Behördenabfrage abwarten muss, können laut der Einwanderungsbehörde bereits vorgelegte Dokumente ihre Gültigkeit verlieren. "In solchen Fällen müssen Dokumente neuerlich von der Behörde eingefordert und von Kund*innen vorgelegt werden. Dies ist ein bedauerlicher Umstand, der aber nicht im Ermessen der MA35 liegt, sondern im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und seinem Vollzug so festgeschrieben ist."

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