Ärger bei Familie
MA 35: Langes Warten auf Behörde, nun lief Visum aus
Eine Vietnamesin kam mit Visum nach Wien, beantragte die Familienzusammenführung. Doch die Bearbeitung dauerte, die Familie ist verzweifelt.
Erich und Tuyen lernten sich vor einigen Jahren online kennen. Die Vietnamesin und studierte IT-Expertin arbeitete als Web-Designerin für Hotels. Als Erichs Sohn eine Firma gründete, kamen sie ins Gespräch. "Wir fanden uns von Beginn an sympathisch", erinnert sich der Wiener. Im Frühjahr 2019 beschloss er schließlich, nach Vietnam zu reisen und sie zu besuchen. "Dort verliebten wir uns."
"Es hieß immer nur, es sei in Bearbeitung"
Nachdem Tuyen ihren Freund auch in Österreich besucht hatte, beschlossen sie zusammen zu bleiben. Die Beziehung wurde gleich zu Beginn auf eine Probe gestellt: "Corona kam und trennte uns für drei Jahre", erzählt Erich. "2022 sahen wir uns wieder und heirateten." Seine Frau kündigte ihre Arbeit, löste den Haushalt auf und flog mit ihren beiden Kindern (8 und 10 Jahre alt) und einem 6-Monats-Visum nach Wien. Die Kinder starteten mit der Schule und begannen Deutsch zu lernen.
Sechs Monate lang warteten die beiden, nachdem alle Dokumente für eine Familienzusammenführung eingereicht wurden, auf die Rückmeldung der Behörde. Doch nichts passierte: "Ich habe mehrmals nachgefragt, es hieß immer nur, es sei in Bearbeitung", so Erich. Im Herbst 2023 schließlich die bittere Nachricht: Weil Tuyen die Aufenthaltsdauer überschritten hatte, kann der Antrag nicht genehmigt werden. Ein Schock für das Paar: "Wir hatten die Familienzusammenführung extra aus Wien beantragt, weil es wesentlich einfacher geht. Nachdem es so lang gedauert hatte, konnten die Kinder natürlich nicht für ein paar Wochen zurück nach Vietnam fliegen", klagt Erich.
"In Vietnam müssten die Kinder arbeiten gehen"
Die achtjährige Tochter besuche hier einen Mathematik-Begabtenkurs: "In Vietnam wären die Kinder ohne Schulbildung, eine Schulpflicht gibt es nicht und der Besuch ist nur mit langer Voranmeldung und monatlichen Kosten von bis zu 400 Euro möglich", erklärt der verzweifelte Wiener. "Die Kinder, die nicht zur Schule gehen, beginnen mit zehn Jahren zu arbeiten. Ich will ihnen das ersparen." Die Antragstellung der Familienzusammenführung sei kostspielig gewesen, allein für die Beglaubigung aller Dokumente wären 800 Euro angefallen. Viele davon seien nur ein Jahr gültig und müssten nun erneut ausgestellt werden. Erich plant nun, mit Hilfe eines Anwalts in Berufung zu gehen.
Bei der MA35 verweist man auf Nachfrage auf die Unterschiede zwischen Visum und Aufenthaltstitel - diese werden von verschiedenen Behörden vollzogen. "Wenn jemand nach Ablauf des Visums im Land bleibt, sind die Behörden verpflichtet, den Antrag auf einen Aufenthaltstitel abzulehnen", heißt es. Dabei handle es sich um bundesgesetzliche Regelungen, die in der Praxis immer wieder herausfordernd seien.
MA35 verweist auf Bundes-Regelungen
"Darum bemühen wir uns, bereits vorab auf diese Schwierigkeiten hinzuweisen und bitten unsere Kunden, diese Fristen unbedingt einzuhalten. Grundsätzlich ist in den meisten Fällen sogar vorgesehen, dass das Verfahren für Aufenthaltstitel im Ausland abgewartet werden muss." In diesem Fall könne nur ein neuer Antrag gestellt werden. Zur Verfahrensdauer heißt es: "Die Mitarbeiter der Stadt Wien – Einwanderung und Staatsbürgerschaft bearbeiten pro Jahr an die 150.000 Anträge. Die Dauer der Verfahren ist je nach Verfahrensart und Inhalt sehr unterschiedlich. Verfahren können sich beispielsweise verlängern, wenn Kunden Unterlagen im Ausland besorgen müssen oder Abfragen bei anderen Behörden getätigt werden müssen." Seit Mitte 2021 sei die Verfahrensdauer im Mittelwert um über 29 Prozent im Bereich Einwanderung gesunken.