Fussball
Liverpooler-VAR-Skandal: Audio-Dateien enthüllen Chaos
Im Premier-League-Spiel zwischen Tottenham und Liverpool (2:1) gab es große Aufregung um den VAR. Jetzt wurden die Audiomitschnitte veröffentlicht.
Chaos bei der VAR-Entscheidung! Im Top-Spiel der englischen Premier League zwischen Tottenham und Liverpool am vergangenen Samstag kam es zu einer gravierenden Panne beim Video-Schiedsrichter. Der Mannschaft von Trainer Jürgen Klopp wurde zu Unrecht beim Stand von 0:0 ein Tor von Flügelflitzer Luis Diaz wegen Abseits aberkannt.
Der Videoschiedsrichter zog die Linien und entschied: Kein Abseits! Der Schiedsrichter im Stadion gab trotzdem Abseits, das VAR-Team nahm die Entscheidung nicht zurück. Aus den nun veröffentlichten Tonaufnahmen geht hervor, dass die Kommunikation zwischen On-Field-Schiedsrichter Simon Hooper und dem Videoschiri-Team ein komplettes Chaos war.
Der VAR glaubte, dass am Feld die richtige Entscheidung getroffen wurde und griff daher nicht ein. Erst als das Spiel wieder lief, fiel den Verantwortlichen der Fehler auf. Nach der Durchführung des Checks war zumindest für das VAR-Team klar, dass es kein Abseits war. Als das Spiel bei 0:0 weiterlief, sagten sie nur: "Wir können nichts tun! Das Spiel läuft wieder."
Die Szene im Video:
"Wichtige Lehren" daraus gezogen
Vom englischen Schiedsrichterverband "PGMOL" kam nun ein detaillierter Bericht an alle 20 Premier-League-Teams. In dem ist zu lesen, dass es sich um eine "Konzentrationsschwäche und einen Verlust des Fokus" handelte. Der PGMOL weiter: "Es wurden wichtige Lehren gezogen, um das Risiko eines künftigen Fehlers zu verhindern."
„"Durch eine Konzentrationsschwäche verlor der VAR die Entscheidung auf dem Spielfeld aus den Augen und teilte fälschlicherweise mit, dass die Prüfung abgeschlossen sei, wodurch er versehentlich die Entscheidung auf dem Spielfeld bestätigte", Stellungnahme des PGMOL“
"Reds"-Trainer Jürgen Klopp hatte nach dem Spiel die "Integrität des Sports" angezweifelt. Der FC Liverpool kritisiert die Herangehensweise des Schiedsrichterverbands PGMOL an diesen klaren Fehler.