Parksünder zur Kasse gebeten
Lenker zahlte für 6 Minuten Parken 75 Euro Strafe
Das kann ordentlich ins Geld gehen: Ein Lenker stellte sein Auto nichtsahnend kurz auf einem Parkplatz ab. Dann musste er eine saftige Strafe zahlen.
Vor einigen Wochen gingen die Wogen hoch: Ein Mann orderte beim McDonald's in Eferding ein Happy Meal für seine Tochter. Während er auf seine Bestellung warten musste, läutete plötzlich das Handy. Er bekam sein Essen, verließ den McDrive wieder und stellte sein Auto für rund vier Minuten auf dem Parkplatz neben der Burger-Kette ab. Dort telefonierte er weiter.
Hohe Rechnung für Parksünder
Doch nicht nur in Eferding herrscht große Aufregung. Immer mehr Einkaufszentren überwachen ihre Parkplätze mit einer Kennzeichen-Sensorik. Auch im Shopping-Center "Frunpark" in Asten (Bez. Linz-Land) wird das praktiziert. Einem Linzer wurde das System jetzt ebenfalls zum Verhängnis: Für sechs Minuten Parken musste er 75 Euro blechen.
Nur vier Stunden gratis Parken sind erlaubt. Der Mann fuhr allerdings sechs Minuten zu spät vom Gelände weg, wie die "Krone" berichtete.
Jugendliche, Drogendealer, Pendler
Warum wurde die Kennzeichen-Sensorik in Asten installiert? "Jugendliche trafen sich dort nachts, Drogendeals fanden statt", erklärte Jens Schädel, Geschäftsführer des Entwicklers "Loyal Parking". Außerdem verstellen laut Schädel Pendler und Lkw die Fläche. Die rund 600 Parkplätze sind aber ausschließlich für die Frunpark-Kunden gedacht. Somit werden jetzt alle Kennzeichen erfasst. Fährt jemand rechtzeitig wieder weg, werden seine Daten augenblicklich wieder gelöscht.
Die bitteren Konsequenzen für Lenker: Parkt jemand zu lange, muss er eine Strafe zahlen. "Wenden Sie sich mit dem Kassenbeleg eines Geschäfts an uns, dann stornieren wir die Rechnung", so Schädel. Außerdem: Lokale im Frunpark schalten die Kennzeichen von ihren Gästen sogar für einen ganzen Tag frei.
Expertin klärt auf
"Heute" hat bei einer Expertin nachgefragt: "Die Vorgehensweise der Firma ist legal", sagt ÖAMTC-Juristin Corinna Hotz. "Bei Privatparkplätzen brauche ich ein Einverständnis des Eigentümers oder Besitzers. Sonst kann es eine Besitzstörungs- bzw. Unterlassungsklage geben." Hotz berichtet von einem ähnlichen Fall, bei dem eine Wiener Firma von einem Autofahrer sogar 400 Euro verlangt habe. Solche hohen Beträge seien aber "nicht üblich".