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Lehrer*innen droht nun harte Strafe, wenn sie das tun

Mehrere deutsche Bundesländer haben den Gebrauch von Gender-Sprache in schriftlicher und mündlicher Form untersagt. Ansonsten drohen Konsequenzen.

Heute Life
Lehrer*innen droht nun harte Strafe, wenn sie das tun
Sollen Schüler:innen in genderneutraler Sprache unterrichtet werden oder nicht?
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Um einen Text genderneutral zu formulieren, kann man sich dreier Methoden bedienen: neutrale Formulierungen (z. B. "Mitarbeitende"), die Paarform ( z.B. "Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen") oder das Gendern mit Sonderzeichen. Zum Gendern mit Sonderzeichen gehören das Gendersternchen sowie das Gendern mit Doppelpunkt, Unterstrich, Schrägstrich und Binnen-I.

Schriftlich und mündlich verboten

Die Meinungen zum Gendern sind verschieden, die Praxis umstritten. In Deutschland haben jetzt mehrere Bundesländer beschlossen, gegen die Verwendung von Gender-Sternchen und ähnlichen Formen des Genderns in Schulen vorzugehen. Die Bundesländer Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben demnach Richtlinien erlassen, die den Gebrauch von Gender-Sprache in schriftlicher und mündlicher Form untersagen. Lehrer, die dagegen verstoßen, müssen mit Konsequenzen rechnen – von einer Rüge über Geldstrafe bis hin zur Entlassung.

"An der Lebenswirklichkeit vorbei"

Hessens Kultusminister Armin Schwarz erklärte gegenüber der Bild-Zeitung: "(...) Texte müssen verständlich und lesbar sein. Das Gendern mit Sonderzeichen geht an der Lebens- und Sprachwirklichkeit der überwiegenden Mehrheit der Menschen vorbei." Zudem solle eine einheitliche Sprachqualität in Schulen gewährleisten.
Viele Lehrkräfte kritisieren das Verbot und sprechen von "Bevormundung".

Auf den Punkt gebracht

  • Mehrere deutsche Bundesländer haben den Gebrauch von Gender-Sprache in schriftlicher und mündlicher Form untersagt, ansonsten drohen Konsequenzen wie Rügen, Geldstrafen oder Entlassung für Lehrer
  • Das Gendern mit Sonderzeichen, wie dem Gendersternchen, ist in Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein nicht erlaubt, da es an der Lebens- und Sprachwirklichkeit der überwiegenden Mehrheit der Menschen vorbeigeht
  • Hessens Kultusminister Armin Schwarz betont, dass Texte verständlich und lesbar sein müssen und eine einheitliche Sprachqualität in Schulen gewährleistet werden soll
  • Viele Lehrkräfte kritisieren das Verbot und sprechen von "Bevormundung"
red
Akt.
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