Deutschprüfungen gefordert

"Lehne ich ab" – Kanzler macht knallharte Ansage

In einer Pressekonferenz stellte Kanzler Nehammer Punkte aus seinem Österreichplan vor. Dazu gehören auch Verschärfungen bei der Staatsbürgerschaft.
Lukas Leitner
17.08.2024, 07:12

Die Zeit bis zur Nationalratswahl am 29. September schwindet. Immerhin sind es mittlerweile nur noch weniger als 1,5 Monate und der Wahlkampf läuft auf Hochtouren. Anlässlich präsentierte Bundeskanzler Karl Nehammer gemeinsam mit Verteidigungsministerin Klaudia Tanner und Innenminister Gerhard Karner am Freitag Schwerpunkte aus seinem Österreichplan im Bereich der Sicherheit – "Heute" berichtete.

Einer der wichtigsten Punkte sei dabei die Staatsbürgerschaft. Nehammer möchte hier strengere Regeln und Standards für den Erwerb. "Wir lehnen jegliche Aufweichung der Vergabe der österreichischen Staatsbürgerschaft und auch des Wahlrechts ab", heißt es dabei im Wortlaut des Dokuments.

Deutschprüfung für Anwerber

Die Verschärfungen sollen sich direkt auf die Verleihung auswirken. Die derzeitige Gesetzeslage möchte Nehammer dafür abändern. Zurzeit ist nämlich ein "zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, davon mindestens fünf Jahre niedergelassen" erforderlich.

Das soll aber nicht mehr ein Fixpunkt sein. "Es soll nach zehn Jahren Aufenthalt in Österreich auch keine Selbstverständlichkeit mehr in Richtung der Verleihung der Staatsbürgerschaft geben", schreibt der Bundeskanzler in seinem Plan vor.

Zu der benötigten Aufenthaltsdauer soll nämlich eine Deutschprüfung hinzukommen. Diese müsse dann vor einer Behörde oder einer Kommission stattfinden. Wie genau das aussehen oder ablaufen wird, ist aber noch unklar. Bislang ist ein Nachweis von Deutschkenntnissen durch Erfüllung des Moduls 2 der Integrationsvereinbarung vorgesehen (solang keine Ausnahmeregelung besteht).

Nur gut Integrierte sollen Staatsbürgerschaft erhalten

Außerdem müssen Anwerber einen Nachweis von Grundkenntnissen der demokratischen Ordnung und der daraus ableitbaren Grundprinzipien sowie der Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes vorlegen. Dies wird durch eine schriftliche Prüfung – "Multiple Choice" – durch die Landesregierung festgehalten. Es reicht aber auch der Abschluss "Geschichte und Sozialkunde" der 4. Klasse der Mittelschule.

Für Nehammer sei das nun aber zu wenig. Denn zusätzlich soll auch die erfolgreiche Integration begutachtet werden – in Analogie zur Schweizer Einbürgerung. Dabei soll erneut eine Behörde prüfen, ob die Person, welche den Antrag stellt, auch die "formellen Voraussetzungen erfüllt, erfolgreich integriert und mit den österreichischen Lebensverhältnissen vertraut ist". Ein benötigter Erhebungsbericht soll dazu erstellt werden.

{title && {title} } LL, {title && {title} } Akt. 17.08.2024, 10:33, 17.08.2024, 07:12
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