Gerichtsurteil
Laute Gänse – Sizilien-Urlauber bekommen Geld zurück
Nachdem ihr Hotel überbucht war, mussten sich zwei Frauen in ihrem Sizilien-Urlaub auch noch über Gänse ärgern. So viel Geld bekommen sie zurück.
Demnach wurden sie am Ankunftstag in einem teureren Alternativhotel untergebracht, wofür sie 208 Euro aufzahlen mussten. Anschließend landeten sie in einem Hotel rund 100 Meter entfernt von der ursprünglich gebuchten Unterkunft. Doch statt die Ruhe genießen zu können, fühlten sie sich von schnatternden Gänsen vor ihrem Hinterhoffenster belästigt. Erst am darauffolgenden Tag konnten sie ein akzeptables Zimmer beziehen.
Die Reiseveranstalterin erstatte den Damen insgesamt 230 Euro für die Pauschalreise um 740 Euro pro Person zurück. Vor dem Amtsgericht in München wurden jedoch weitere 400 Euro gefordert.
Reisemangel eindeutig
Dort wurde die Klage (Az.: 264 C 17870/23) jedoch abgewiesen. "Eine Minderung des Reisepreises kommt nur in Höhe von 115,62 € in Betracht. Gemäß § 651i Abs. 3 Nr. 6 i.V.m. § 651m BGB mindert sich beim Pauschalreisevertrag der Reisepreis, wenn die Reise mangelhaft ist. Die Leistungsänderung durch Unterbringung in einem anderen als dem vom Reisenden gebuchten Hotel stellt einen solchen Reisemangel dar", lautet die gerichtliche Begründung.
Die Frauen hätten sich gezielt für eine Unterkunft entschieden und nicht einfach irgendein Hotel einer bestimmten Kategorie am Reiseort gebucht. Daher sei eine Minderung in Höhe von 50 Prozent am ersten Tag und eine Minderung in Höhe von 75 Prozent am zweiten Reisetag angemessen.
Dabei merkt das Gericht an, dass nur am zweiten Tag Reisegepäck aus- und wieder einpacken werden musste und auch nur an diesem Tag eine Lärmbelästigung durch Gänse bestand.
Erwartungen dem Preis anpassen
In die Entscheidung wurde auch mit einbezogen, dass die Pauschalreise mit 740 Euro pro Person bereits sehr günstig gewesen sei. Die Erwartungen an eine Reise müssten auch in Relation zum Preis gesehen werden, betonte das Gericht. Das Urteil ist rechtskräftig.