Österreich

Laudamotion darf keine Pauschalreisen anbieten

Die Ryanair-Tochter Laudamotion hat nicht nur Ärger mit Betriebsräten und Gewerkschaften, sondern auch mit der Wirtschaftskammer.

Heute Redaktion
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Laudamotion darf keine Pauschalreisen anbieten.
Laudamotion darf keine Pauschalreisen anbieten.
Bild: picturedesk.com/APA (Symbol)

Die Ryanair-Tochter Laudamotion hat jetzt auch Ärger mit der Wirtschaftskammer (WKÖ). Die Billigairline hat laut "Kurier" vor Gericht gegen den kammernahen Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb verloren. Dem Urteil zufolge darf die Fluglinie keine Pauschalreisen anbieten, weil sie nicht im Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis steht.

Laudamotion und WKÖ plus Schutzverband streiten sich bereits seit 2018 wegen der Pauschalreisen (Flug inklusive Mietauto oder Hotel). Nun hat das Landesgericht Korneuburg dem Verband in allen Punkten recht gegeben. Die Airline darf ohne Registrierung beim GISA, dem Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis, keine Pauschalreisen verkaufen.

Um vom Wirtschaftsministerium in das Verzeichnis eingetragen zu werden, braucht es laut EU-Pauschalreisen-Richtlinie eine Insolvenzversicherung - damit die im Voraus zahlenden Kunden im Fall einer Pleite abgesichert sind.

Das Gericht begründete das Urteil dem Zeitungsbericht zufolge mit "mangelnder Einsichtsfähigkeit" von Laudamotion. Die Fluglinie hatte sich unter anderem damit verteidigt, ein Start-up-Unternehmen zu sein, das sich vielen Herausforderungen stellen müsse und gerade alle erforderlichen Genehmigungen und Berechtigungen prüfe. Bis heute ist Laudamotion laut "Kurier" nicht als Veranstalter beim staatlichen GISA (Gewerbeinformationssystem) registriert.

Laudamotion-Geschäftsführer Andreas Gruber sagte zur Zeitung, dass die Airline selbstverständlich eine Insolvenzversicherung habe. Es handle sich um eine Gruppenversicherung des Anbieters IPP für Ryanair, die in allen Ländern akzeptiert werde. Die Absicherungssumme nannte Gruber nicht; sie sei "ausreichend". Es gehe nur um Pauschalreisen, deren Anteil äußerst gering sei. "Mit unseren Flugbuchungen hat das nichts zu tun."

Das Wirtschaftsministerium will nun erst einmal die Bezirksverwaltungsbehörde den Sachverhalt prüfen lassen.