36 Grad in Wien
Kurze Hose, Bikini– das ist bei Hitze im Job erlaubt
Jetzt kommt der Hitzehammer: 36 Grad sind nun in Wien möglich, Abkühlung ist auch am Arbeitsplatz ein Muss. Doch was ist erlaubt und was nicht?
Die Wiener kommen am Freitag (12.7.) ganz schön ins Schwitzen – bis zu 36 Grad werden erwartet, bei dieser Hitze sind auch am Arbeitsplatz coole Ideen gefragt. Doch was ist im Büroalltag erlaubt? Die Personalexperten Birgit Kronberger und Rainer Kraft geben Antworten.
Ist es zu heiß im Büro, kann im Einverständnis Zeitausgleich genommen oder Urlaub verbraucht werden. Schickt der Arbeitgeber die Beschäftigten hingegen ohne deren Einverständnis in die "Hitzeferien", ist dies als bezahlte Dienstfreistellung ohne Abbuchung von Zeit- und Urlaubsguthaben zu werten.
Hitzefrei ab 32,5 Grad
Für Bauarbeiter in der sengenden Sonne gibt es eine gesetzliche Sonderregelung. "Als Grenzwert gilt eine Außentemperatur ab 32,5 Grad im Schatten. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber entscheiden, ob weitergearbeitet wird oder ob die Arbeit eingestellt wird", so Expertin Kronberger. Wenn es zu heiß für die Arbeit ist, erhalten Bauarbeiter eine Entschädigung in Höhe von 60 Prozent vom Lohn für die ausfallende Arbeitszeit.
Keine Klima-Pflicht
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Temperatur in Arbeitsräumen erträglich bleibt. Im Büro soll es zwischen 19 und 25 Grad haben. In Verkaufsräumen zwischen 18 und 24 Grad. "Gibt es keine Klima- oder Lüftungsanlage, müssen alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, um die Temperatur so gut wie möglich zu senken", so Experte Rainer Kraft von der Plattform vorlagenportal.at. Möglich wäre eine Beschattung der Fenster und Ventilatoren laufen zu lassen. Es gibt aber keine gesetzliche Verpflichtung für den Betrieb, eine Klimaanlage einbauen zu lassen.
Firma muss für coole Köpfe sorgen
Bei längeren Arbeiten im Freien bei hohen Temperaturen unter direkter Sonneneinstrahlung muss der Arbeitgeber Trinkwasser oder geeignete alkoholfreie Getränke bereitstellen, für eine bestmögliche Beschattung der Arbeitsplätze sorgen und entsprechende Ausrüstungen zum Schutz gegen direkte Sonneneinstrahlung zur Verfügung stellen.
Keine Kurze-Hosen-Regeln
Darf man bei Hitze die Kleidungsvorschriften lockern (z.B. kurze Hose statt Anzug)? Allgemein ist es so, dass der Arbeitgeber Bekleidungs-Richtlinien festlegen kann. Welche Vorgaben es gibt, hängt naturgemäß stark von der Branche ab. Es macht einen Unterschied, ob es sich zum eine Bank oder eine Anwaltskanzlei handelt, wo in der Regel ein seriöser "Business-Look" gefragt ist und daher z.B. kurze Hosen tabu sind. In einen Installateurbetrieb wird das kein Problem sein. Kurze Hosen, keine Krawatte: Hitzebedingte Lockerungen bei den Kleidungsvorschriften sind zwar empfehlenswert, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben, so die Experten.