Wirtschaft

Kurzarbeit nun auch für diese Personen verlängert

Der Sozialausschuss im Parlament hat am Mittwoch die Verlängerung des betrieblichen Testens sowie der Kurzarbeit für Lehrlinge beschlossen.

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Der Sozialausschuss im Parlament hat am Mittwoch die Verlängerung des betrieblichen Testens und der Kurzarbeit für Lehrlinge beschlossen.(Symbolbild)
Der Sozialausschuss im Parlament hat am Mittwoch die Verlängerung des betrieblichen Testens und der Kurzarbeit für Lehrlinge beschlossen.(Symbolbild)
Mareen Fischinger / Westend61 / picturedesk.com

Die Kurzarbeit für Lehrlinge sowie das Programm für das betriebliche Testen wird bis zum 30. September verlängert. Dies hat der Sozialausschuss im Parlament am Mittwoch beschlossen. Dadurch wird die Teststrategie des Bundes ergänzt und zielt neben dem Schutz der Mitarbeiter darauf ab, die Produktion und Wertschöpfungsketten intakt zu halten. Dies begrüßt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck in einer Aussendung:

"Mit den heute im Sozialausschuss beschlossenen Maßnahmen unterstützen wir sowohl unsere Betriebe als auch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter."

Betriebliche Testungen

Schon seit 15. Februar haben österreichische Unternehmen die Möglichkeit in ihren Betriebsstätten Covid-19-Testungen durchzuführen und dafür einen Kostenersatz zu erhalten. "Bislang wurden rund 2.000 Anträge mit über 1,1 Millionen erfolgten Tests bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (aws) eingebracht, die die Fördermaßnahme abwickelt", so die Wirtschaftsministerin. 

 Rund 52 Prozent der Anträge seien von Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern gestellt worden.

Weiters wurde mit heutigem Mittwoch auch die Kurzarbeit für Lehrlinge verlängert. 2020 wurde das Berufsausbildungsgesetz (BAG) nämlich dahingehend geändert, dass dieses Instrument auch für Lehrlinge genutzt werden kann. Im Zeitraum März 2020 bis März 2021 waren insgesamt etwa 58.000 Lehrlinge in Kurzarbeit.

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