Frau verzweifelt

Kundin tappt in Falle, soll mehr als 20.000 Euro zahlen

Eine Frau unterschrieb auf einer Messe einen Vertrag für den Bau eines Kamins. Sie fühlte sich aber überrumpelt, ging hilfesuchend zur AK.

Oberösterreich Heute
Kundin tappt in Falle, soll mehr als 20.000 Euro zahlen
Eine Frau unterschrieb hastig einen Vertrag für den Bau eines Kamins, wollte ihn aber dann nicht haben. Im Bild: Michael Kronlachner von der AK OÖ
AKOÖ, iStock

Der deutsche Aussteller auf einer Baumesse in Ried im Innkreis bot der Oberösterreicherin die Installation eines Kamins um 20.900 Euro an. Sie unterschrieb, wollte das Geschäft aber später rückgängig machen.

Bitter für die Kundin: Das deutsche Unternehmen verlangte von der Frau eine Stornogebühr in Höhe von 5.225 Euro. Immerhin: Nach einem Telefongespräch wurde der Betrag auf 2.500 Euro reduziert.

Doch auch diese Summe war ihr noch zu viel. Verzweifelt wandte sich die Betroffene daher an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Das Team der Abteilung Konsumentenschutz prüfte die Vertragsunterlagen und stellte fest: Es handelt sich um einen Werkvertrag.

Da sie jedoch den Stand auf der Messe selbstständig betreten hatte – also die Geschäftsanbahnung von ihr ausgegangen war –, bestand kein gesetzliches Rücktrittsrecht.

Bedeutet: Laut der Stornoklausel hätte die Frau einen pauschalierten Schadenersatz von 30 Prozent des Nettorechnungsbetrags oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu leisten.

"Gröblich benachteiligt"

Laut AK ist eine solche Klausel allerdings rechtswidrig, da sie die Verbraucher "gröblich benachteiligt". Michael Kronlachner von der Abteilung Konsumentenschutz der AK erklärt: "Der Europäische Gerichtshof entschied in einem sehr ähnlichen Fall, dass das Unternehmen nach Wegfall einer rechtswidrigen Stornoklausel auch keinen Schadenersatz verlangen kann."

Daraufhin empfahl die Kammer der Betroffenen, auf die Stornierung zu bestehen und nicht zu zahlen. Da die Firma jedoch nicht einlenkte, wandten sich die Konsumentenschützer direkt an den Betrieb.

Sie erklärten, dass die Forderung wegen der ungültigen Klausel nicht gerechtfertigt sei. Erst nach mehreren Erinnerungsschreiben lenkte das Unternehmen schließlich ein und verzichtete auf das Geld.

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    Ian West / PA / picturedesk.com

    Auf den Punkt gebracht

    • Eine Frau unterschrieb auf einer Messe einen Vertrag für den Bau eines Kamins, fühlte sich jedoch überrumpelt und wollte das Geschäft rückgängig machen, woraufhin das Unternehmen eine hohe Stornogebühr verlangte
    • Nach Einschaltung der Arbeiterkammer Oberösterreich und mehreren Erinnerungsschreiben verzichtete das Unternehmen schließlich auf die unrechtmäßige Forderung
    red
    Akt.