Wirtschaft
Kündigung! 300.000 EVN-Kunden droht Strom-Abschaltung
Per eingeschriebenem Brief kündigt die EVN in den nächsten Wochen 300.000 Altverträge. Was Betroffene tun müssen, wenn das Schreiben kommt.
Noch sind die Briefe nicht draußen. Schon vorsorglich – und um einen Schock zu vermeiden – hat die EVN nun ihre Pläne offengelegt. Was jetzt passiert, wann die Kündigung kommt, wie man reagieren muss.
Das Warum: Noch 300.000 Altkunden der EVN besitzen einen sogenannten Optima Klassik Tarif. Bei dem ist zwei Mal im Jahr (1. April, 1. Oktober) vertraglich eine Preisanpassung vorgesehen. Die orientiert sich am Österreichischen Strom- und Gaspreisindex und damit am Großhandels- bzw. Börsenpreis. Das hatte zuletzt immer wieder zu Klagen geführt – auch gegen die EVN. Mit 1. April wäre nun vertraglich eine weitere Preisanhebung von 60 Prozent (Gas) bzw. 80 Prozent (Strom) und damit eine massive Mehrbelastung für die Kunden fällig. Um zusätzlich eine weitere Klage zu vermeiden, wird Optima Klassik deshalb mit 30. Juni eingestellt, sagt die EVN.
Die Kündigung: Ab 21. März versendet die EVN eingeschriebene Briefe mit der Vertragskündigung. Eingeschrieben deshalb, damit die Vertragsauflösung nicht übersehen wird. Die Briefe werden bis Ende April in vier Tranchen verschickt. So soll der mit Sicherheit folgende Ansturm in den Info-Centern bzw. in den E-Mail-Postfächern der Mitarbeiter bewältigbar bleiben.
Das Angebot: In dem Schreiben schlägt die EVN neue Tarife vor, und zwar Optima Garant Natur 12 (Strom) bzw. Gas Optima Garant 12. Mit 4,80 Euro im Monat fällt dabei der Grundpreis etwas höher aus als bisher, mit 31,80 Cent pro Kilowattstunde (Strom) bzw. 14,10 Cent je kWh zahlt man dafür für die verbrauchte Energie etwas weniger. Das Angebot umfasst eine zwölfmonatige Fixpreisgarantie. Danach legt die EVN ein neues Angebot. Die rechtlich mittlerweile umstrittene Anpassung an Strom- und Gaspreisindex wird hingegen ersatzlos gestrichen.
Vor einer Sperre kommt noch der EVN-Mitarbeiter
Der Umstieg: Wer das Angebot in Anspruch nehmen möchte, muss das der Kündigung beiliegende Antwortschreiben unterzeichnen um im vorfrankierten Rückkuvert retournieren. Alternativ kann man auch online umsteigen.
Die Alternative: Wer mit dem Deal nicht happy bzw. angesichts der Brachial-Maßnahme sauer ist, muss bei einem neuen Strom- bzw. Gaslieferanten unterschreiben. Der erledigt dann auch allfälligen Papierkram.
Die Info-Kampagne: Ab 29. März schickt die EVN Info-Busse in alle Gemeinden Niederösterreichs. Hier können sich Betroffene persönlich beraten lassen. Die Termine sind dem Kündigungsschreiben beigelegt.
Der Extremfall: Wer auf die Kündigung nicht reagiert und sich auch keinen neuen Anbieter sucht, steht mit 1. Juli ohne Strom und/oder Gas da. Um das zu verhindern, schickt die EVN vor dem Lieferstopp noch persönlich Mitarbeiter zu den betreffenden Kunden. Die sollen um jeden Preis Kontakt aufnehmen und eine Lösung finden.