Wien

Sondervertrag – AKH-Direktorin verdient doppelt so viel

Als zu hoch bewertet der Stadtrechnungshof das Salär der AKH-Verwaltungsdirektorin. Als freie Dienstnehmerin verdient sie das Doppelte als üblich.

Heute Redaktion
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Die AKH-Verwaltungsdirektorin verdient dem Stadtrechnungshof zu gut.
Die AKH-Verwaltungsdirektorin verdient dem Stadtrechnungshof zu gut.
Bild: picturedesk.com

Das Wiener AKH ist nicht nur das größte Spital der Stadt, sondern auch ganz Österreichs. Entsprechend hoch fällt offenbar aber auch das Gehalt der Verwaltungsdirektorin der Einrichtung aus, wie eine Prüfung des Stadtrechnungshofs jetzt aufzeigt. Dank eines Vertrags als freie Dienstnehmerin - und auch diese Konstruktion kritisieren die Prüfer - kommt die Verwaltungsdirektorin auf das doppelte Jahreseinkommen ihrer Kollegen in anderen Wiener Spitälern. Und es liege auch "deutlich" über den Bezügen des Wiener Bürgermeisters, der immerhin 18.183,28 Euro brutto im Monat verdient.

Bezüge doppelt so hoch wie üblich

Im Bericht des Stadtrechnungshofs heißt es: "Bei der Ermittlung des fiktiven Jahresentgeltes für die Position der Leitung einer Verwaltungsdirektion einer Krankenanstalt des Gesundheitsverbundes wurden sowohl die erfahrungsgemäß anzurechnenden Vordienstzeiten als auch die Auszahlung von monatlich 30 Überstunden berücksichtigt. Der so angestellte Vergleich zeigte, dass das Jahresentgelt der freien Dienstnehmerin seit der Betrauung mit der Leitung der Verwaltungsdirektion im Jahr 2017 im Durchschnitt rund doppelt so hoch war wie jenes einer bzw. eines Bediensteten der Stadt Wien auf dieser Position."

Verwaltungsdirektorin für Gesundheitsverbund "unvergleichlich"

Der Gesundheitsverbund begründet die massive Überzahlung damit, dass die Tätigkeiten der freien Dienstnehmerin "weit über jene einer Verwaltungsdirektorin bzw. eines Verwaltungsdirektors in einer Krankenanstalt der Unternehmung hinausgegangen" wären. So hätte sie "stets zusätzliche Aufgaben aus dem vertraglich vereinbarten Managementsupport sowie in Form von Vertretungstätigkeiten für den Direktor des Allgemeinen Krankenhauses wahrgenommen", weshalb ein Vergleich mit anderen Führungskräften als "unzureichend" erachtet werde.

Freier Dienstvertrag für Position nicht geeignet

Aber auch der Umstand, dass die Position der Verwaltungsdirektorin des größten Krankenhauses des Landes mit einer freien Dienstnehmerin besetzt ist, schmeckt den Prüfern nicht: "Somit war festzuhalten, dass durch diese Art des Dienstverhältnisses ein außergewöhnlich hohes Einkommen erzielt werden konnte, obwohl die für Mitarbeitende des Magistrats der Stadt Wien geltenden Regelungen zu den Dienstpflichten nicht anwendbar waren. Aus diesem Blickwinkel erschien daher dem Stadtrechnungshof Wien die langjährige Beschäftigung der angeführten freien Dienstnehmerin im Gesundheitsverbund und insbesondere deren Betrauung mit der fachlichen Leitung der Verwaltungsdirektion des Allgemeinen Krankenhauses wenig zweckmäßig und wirtschaftlich", heißt es in dem Bericht.

Prüfer wollen mehr "Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit"

Demgegenüber vertritt der Stadtrechnungshof Wien die Ansicht, "dass unabhängig von den persönlichen Fähigkeiten einzelner Personen die vollinhaltliche Erfüllung mehrerer Funktionen in Personalunion allein schon aus zeitlichen Möglichkeiten als begrenzt erscheint. So war nach seiner Auffassung jedenfalls davon auszugehen, dass das Aufgabenspektrum der Leitung der Verwaltungsdirektion der größten österreichischen Krankenanstalt eine Vollzeitbeschäftigung erfordert." Die langjährige Beschäftigung der angeführten freien Dienstnehmerin im Gesundheitsverbund und insbesondere deren Betrauung mit der fachlichen Leitung der Verwaltungsdirektion
des Allgemeinen Krankenhauses sei "wenig zweckmäßig und wirtschaftlich", schließen die Prüfer. Sie mahnen mehr "Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit" ein. Managementfunktionen sollten "in allen Fällen möglichst zeitnah im Weg eines ordentlichen Ausschreibungsverfahrens nachbesetzt werden".

Der Gesundheitsverbund kontert, dass "nach dem Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit" gearbeitet werde. "Im konkreten Fall sind die Kosteneinsparungen im Gesamtkontext der Personalkostenreduktion in den Leitungsfunktionen des Gesundheitsverbundes seit dem Jahr 2017 nachweisbar", heißt es in einer Stellungnahme. Die Verantwortlichen sagen aber zu, künftig Personen in Führungspositionen mit echten Dienstverhältnissen auszustatten.

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