Rechtsanwalt Robert Haupt, Klägerin Renate K. und VSV-Obfrau Daniela Holzinger-Vogtenhuber (v.l.)
Sabine Hertel
Beim Besuch in der "Heute"-Redaktion strahlt Renate K. (63) übers ganze Gesicht. Das ist auch kein Wunder: Denn die Wienerin hat gemeinsam mit dem Verbraucherschutzverein (VSV) ein folgenschweres Verfahren gegen die Erste Bank gewonnen – "Heute" berichtete. Die Bank musste Renate K. die Kreditbearbeitungsgebühr in Höhe von 2.100 Euro plus Zinsen zurückzahlen: "Das Geld kommt jetzt in meine Urlaubskasse", lacht die Klägerin.
Die 63-Jährige erfüllte sich vor sieben Jahren einen Lebenstraum, gemeinsam mit ihrem zweiten Ehemann kaufte sie sich ein Haus in Wolfsgraben (NÖ): "Wir haben uns die Kaufsumme in Höhe von 330.000 Euro aufgeteilt. Da ich meine Wohnung in Hietzing noch nicht verkauft hatte, musste ich einen Kredit aufnehmen", erzählt Renate K.
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PANOMAX / Schafbergbahn
Bank verzichtete auf Berufung
Am 25. Mai 2017 wurde der Kreditvertrag über 140.000 Euro mit der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG abgeschlossen, Renate K. zahlte 2.100 Euro Bearbeitungsprovision. Vor rund drei Jahren war der Kredit ausbezahlt, aus den Medien erfuhr die Pensionistin schließlich von der Möglichkeit, mithilfe des VSV die Kreditbearbeitungsgebühr einzuklagen.
Die Causa ging an das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) in Wien, und Richterin Martina Arneitz gab Renate K. Ende März recht. Demnach ist die Gebühr gröblich benachteiligend und intransparent. Das BGHS sprach der 63-Jährigen die Gebühr plus 4 % Zinsen seit dem 24. Mai 2017 zu. Auch die Verfahrenskosten in Höhe von 1.658,96 Euro musste die Bank übernehmen. Da die Erste Bank auf eine Berufung verzichtete, ist das Urteil rechtskräftig – die Bank hat den Betrag bereits überwiesen.
Das Urteil des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien.
zVg
„Dieses Urteil bestärkt uns darin, für unsere Verbraucher Rückforderungen gegen ihre Banken durchzusetzen“
"Endlich ist es geschafft! Das erste rechtskräftige Urteil gegen die Erste Bank liegt uns vor und wir freuen uns, dass das Gericht die Meinung des VSV teilt und die Kreditbearbeitungsgebühr als gröblich benachteiligend und intransparent ansieht. Daher ist die Klausel im Kreditvertrag unwirksam und die Zahlung der Gebühr rückforderbar!", freut sich VSV-Obfrau Daniela Holzinger-Vogtenhuber.
Doch das gewonnene Musterverfahren ist erst der Beginn – jetzt geht es auch anderen Banken wie Raiffeisen, Volksbank und Santander an den Kragen: "Mittlerweile haben sich über 2.000 Kreditnehmer beim VSV der Sammelaktion 'Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühr' angeschlossen. Dieses Urteil bestärkt uns darin, für alle diese Verbraucher Rückforderungen gegen ihre Banken durchzusetzen", so Holzinger-Vogtenhuber. Und VSV-Rechtsanwalt Robert Haupt ergänzt: "Wir führen aktuell rund 40 Verfahren dazu, etwa gegen die Erste Bank, Bank Austria, Bawag P.S.K. und Volksbank sowie weitere Regionalbanken."
VSV-Obfrau Daniela Holzinger-Vogtenhuber
Sabine Hertel
Kredit sollte nicht länger als 30 Jahre zurückliegen
Wichtig: Der Kredit muss zwischen einem Verbraucher und einer Bank abgeschlossen worden sein, egal, ob es sich um einen Hypothekar-, Immobilien- oder Konsum-Kredit handelt. Ob der Kredit noch offen ist oder schon abbezahlt wurde, spielt dabei keine Rolle. Der Vertragsabschluss darf allerdings nicht länger als 30 Jahre zurückliegen.
Laut Jurist Haupt ist in vielen Fällen bei den Hypothekar- bzw. Immobilienkrediten zudem ein Kreditvermittler involviert, der von den Banken direkt bezahlt wird, was die Verbraucher in ihren Rechten beschränkt: Sie können keine allfälligen Rechte (etwa Mäßigung der Provision) geltend machen, wenn der Vermittler die verrechnete Kreditbearbeitungsgebühr als Kreditvermittlungsgebühr direkt von der Bank erhält.
Gebühr beträgt meist zwischen 1,5 und 3 %
Eingeklagt werden können einmalige Zusatzgebühren, die ohne Nachverhandlungen bezahlt wurden – sie laufen unter verschiedenen Bezeichnungen wie Bearbeitungsgebühr, Bearbeitungsprovision oder Bearbeitungsentgelt und belaufen sich meist auf 1,5 bis 3 Prozent der Kreditsumme.
Interessanter Side Fact: Wie sich im Zuge der Klagen herausstellte, gehen die Banken von ganz unterschiedlichem Aufwand für die Kreditbearbeitung aus. Während die Erste Bank im Durchschnitt mit 7,5 Stunden rechnet, sind es bei einer anderen Bank gleich 22 Stunden. Im Fall von Renate K. wäre das somit ein Stundensatz von 280 Euro! "Wir gehen davon aus, dass die Gerichte ebenfalls zur Ansicht gelangen, wonach mehrere tauschende Euro für etwa sieben bis acht Stunden Arbeitsaufwand zum Beispiel bei der Erste Bank kein angemessenes Entgelt darstellen, was Verbraucher gröblich benachteiligt", meint Anwalt Robert Haupt.
Druck auf die Banken erhöhen
Die Klagen sind laut Holzinger-Vogtenhuber durch Rechtsschutzversicherungen oder Prozessfinanzierer ohne Kostenrisiko möglich. Einzige Voraussetzung ist eine VSV-Mitgliedschaft in der Höhe von 40 Euro pro Jahr. Mit diesem (und weiteren) Urteilen ist laut VSV davon auszugehen, dass der Druck auf die Banken stark erhöht wird. Kreditnehmer können sich auf verbraucherschutzverein.eu/kredit der Sammelaktion anschließen.