Das musst du wissen

Krankenstand – Folgendes ist absolut verboten

Hunderttausende Österreicher liegen krank im Bett. Oberste Priorität: Gesund werden. Allerdings: Wichtig sind auch die Regeln für den Krankenstand.

Kerstin Neulinger
Krankenstand – Folgendes ist absolut verboten
Was im Krankenstand erlaubt ist und was nicht, hängt von der Krankheit ab.
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Im Bett liegen, spazieren gehen oder Freizeitaktivitäten ausüben, was ist im Krankenstand erlaubt ist und was nicht, hängt ganz vom Krankheitsgrund ab. Zum Supermarkt, zur Apotheke oder zur Drogerie gehen, darf man ausnahmslos immer. Mit einer gebrochenen Hand darf man beispielsweise auch eine Bar besuchen oder ins Kino gehen.

Krankmeldung

Was immer verpflichtend ist, ist die Krankmeldung. Der Arbeitgeber muss sofort verständigt werden. Persönlich, per Telefon oder per SMS, die Art und Weise ist hierbei vollkommen egal. Allerdings am besten kurz vor Arbeitsbeginn.

Der Arbeitgeber kann auch bei einem Tag Krankenstand eine Meldung vom Arzt verlangen. Darin muss die voraussichtliche Dauer und die Ursache angeführt sein, aber keine genauen Diagnosen.

Erreichbarkeit

Grundsätzlich muss niemand im Krankenstand erreichbar sein. Der Oberste Gerichtshof hat allerdings beschlossen, dass "unbedingt erforderliche Informationen, deren Vorenthaltung zu einem wirtschaftlichen Schaden des Arbeitgebers führen würde“ vom Arbeitgeber verlangt werden können. Hierfür darf angerufen werden oder gebeten werden, ins Unternehmen zu kommen. Allerdings auch nur, wenn das Gesundwerden dadurch nicht verlängert wird.

Verbot

Generell gilt aber, dass der Kranke nichts machen darf, was den Gesundungsprozess verzögert. Bei Bettruhe darf man auch nicht Auto fahren, außer es ist der Weg zum Arzt oder zur Apotheke.

Auf Nummer sicher geht man immer, wenn man sich vom Arzt Ausgehzeiten auf die Krankmeldung eintragen lässt. Denn bei grippalen Infekten kann ein Spaziergang an der frischen Luft durchaus auch fördernd sein. Nach Ende des Krankenstandes ist am Folgetag übrigens alles wieder erlaubt.

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    <strong>21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist.</strong> Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, <a data-li-document-ref="120079782" href="https://www.heute.at/s/magdeburg-terrorist-war-bekannter-anti-islam-aktivist-120079782">die aus Saudi-Arabien flüchteten.</a>
    21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist. Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, die aus Saudi-Arabien flüchteten.
    REUTERS

    Auf den Punkt gebracht

    • Was während eines Krankenstands erlaubt ist und was nicht, hängt stark vom Krankheitsgrund ab
    • Wichtig ist die sofortige Krankmeldung an den Arbeitgeber, der auch eine ärztliche Bescheinigung verlangen kann
    • Man darf nichts tun, was den Heilungsprozess verzögert; bestimmte Aktivitäten wie Einkaufen sind jedoch immer erlaubt
    KN
    Akt.