Auf Hilfsmittel angewiesen

Krankenkasse verweigerte Schwerstkrankem E-Rollstuhl

Gerhard R. (54) hat spinale Muskelatrophie. Sein alter E-Rollstuhl ging kaputt, die ÖGK wollte ihm aber keinen neuen genehmigen.

Österreich Heute
Krankenkasse verweigerte Schwerstkrankem E-Rollstuhl
Erst nachdem sich die Volksanwaltschaft und die "Bürgeranwalt"-Redaktion einschalteten, erhielt Gerhard R. (54) die Bewilligung für den Rollstuhl.
ORF/Bürgeranwalt

Im Jahr 1993 wurde bei Gerhard R. (54) spinale Muskelatrophie (eine Erbkrankheit, die fortschreitende Muskelschwäche und Muskelschwund auslöst, Anm.) diagnostiziert. Seit Jahren kann sich der 54-Jährige aus Fieberbrunn (T) nur mit einem elektrischen Rollstuhl fortbewegen, den er mit einem Joystick steuert.

"Ich bin sehr eingeschränkt bei Bewegungen und kann nur sehr wenig dagegen tun, außer Physiotherapie, die nehme ich zweimal pro Woche in Anspruch", erzählt der ehemalige Bar- und Tischlerei-Mitarbeiter in der ORF-Sendung "Bürgeranwalt".

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    Manfred Fesl

    17 Jahre alter E-Rolli ging kaputt

    Im vergangenen Herbst gab sein 17 Jahre alter E-Rollstuhl endgültig den Geist auf: "Zuerst wurde die Steuerung kaputt, dann versagte der Motor", berichtet Gerhard R. Laut Informationen eines Sanitätshauses gibt es keine Ersatzteile mehr für das Modell. Der 54-Jährige suchte daher im Oktober 2023 bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) um die Finanzierung eines neuen E-Rollstuhls an.

    Doch trotz Kostenvoranschlag und einer ärztlichen Bestätigung, dass Gerhard R. den E-Rollstuhl benötigt, lehnte die ÖGK das Ansuchen ab: "Die ÖGK meinte, dass der E-Rollstuhl nicht notwendig ist", so der Tiroler. Derzeit verwendet der 54-Jährige einen Leih-Rollstuhl, der allerdings nicht auf seine Bedürfnisse angepasst ist: "Mein ganzes Blut sackt in die Füße, und er hat keine Kopfstütze, die ich aber benötige." Um ein Wundsitzen zu vermeiden, muss seine persönliche Assistentin zudem seine Sitzposition mehrmals am Tag verändern.

    Der Leih-Rollstuhl (vorne) hat keine Kopfstütze, ist nicht an die Bedürfnisse von Gerhard R. angepasst.
    Der Leih-Rollstuhl (vorne) hat keine Kopfstütze, ist nicht an die Bedürfnisse von Gerhard R. angepasst.
    ORF/Bürgeranwalt

    Lange Dauer völlig unverständlich

    Erst, als die Volksanwaltschaft aktiv wurde und die Dreharbeiten für "Bürgeranwalt" liefen, lenkte die ÖGK ein und bewilligte den Rollstuhl doch. Die ÖGK übernimmt die Finanzierung des Rollstuhls, die Spezialausstattung das Land Tirol: "Wir haben die Finanzierung nicht verweigert. Die lange Dauer tut uns sehr leid, wir werden in der Kommunikation nachbessern", erklärt eine ÖGK-Sprecherin in der ORF-Sendung.

    Für Volksanwalt Bernhard Achitz ist die lange Dauer bis zur Bewilligung völlig unverständlich: "Das Krankheitsbild von Herrn R. ist der ÖGK bekannt, er braucht schon bisher einen elektrischen Rollstuhl. In so einem Fall sollte klar sein, dass schnell und unbürokratisch ein neuer Rollstuhl bewilligt wird."

    Leben von Menschen wird beeinträchtigt

    Auch Martin Ladstätter, Obmann von "Bizeps", dem österreichischen Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, betont, dass die Menschen, die solche Entscheidungen treffen, offenbar nicht erkennen, wie stark sie damit das Leben von Menschen beeinträchtigen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, diesen aber nicht erhalten. "Es ist schmerzhaft, in einem Hilfsmittel sitzen zu müssen, das nicht gut angepasst ist", so der Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrates.

    Auf den Punkt gebracht

    • Gerhard R., der an spinaler Muskelatrophie leidet, benötigte dringend einen neuen elektrischen Rollstuhl, nachdem sein alter kaputt ging
    • Trotz ärztlicher Bestätigung und Kostenvoranschlag lehnte die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zunächst die Finanzierung ab, lenkte jedoch nach Intervention der Volksanwaltschaft und Dreharbeiten für die ORF-Sendung "Bürgeranwalt" ein und bewilligte schließlich den Rollstuhl
    red
    Akt.