Wien
10,5 Prozent! Nun werden auch Wiens Schulen teurer
In Zeiten der Rekordinflation werden nun auch die Eltern- und Essensbeiträge an städtischen Horten und Ganztagesschulen um 10,5 Prozent erhöht.
Die Teuerungswelle macht vielen Familien enorm zu schaffen, die Lebensmittelausgaben und Sozialmärkte platzen aus allen Nähten – wir berichteten. Nun folgt die nächste Hiobsbotschaft.
Im Bildungsausschuss wurde gegen die Stimmen der Opposition eine Erhöhung des Elternbeitrages in städtischen Horten von 187,35 auf 207,08 Euro beschlossen. Zudem wird der Essensbeitrag von monatlich 72,33 auf 79,95 Euro pro Kind erhöht – also 7,62 Euro mehr pro Monat. Dies würde laut ÖVP Wien zu jährlichen Mehrkosten von rund 270 Euro pro Kind führen. Die neuen Preise sollen ab dem Schuljahr 2023/24 gelten. Sie werden mit der Inflationsanpassung begründet.
Kritik von Grünen und ÖVP
Die Entscheidung der Rot-Pinken Stadtregierung stößt bei der Opposition auf harsche Kritik: Die Grünen fordern, die Erhöhung für ein Jahr auszusetzen und kritisieren, dass es keine Abstufung nach Einkommen gäbe. Liegt eine Familie zehn Euro über der Freigrenze von 1864,94 Euro muss sie fast die vollen 80 Euro bezahlen. Die Erhöhung der Essensbeiträge für die Offenen Schulen hielt Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (Neos) noch offen.
Unverständnis herrscht auch bei der ÖVP: "SPÖ und Neos machen dadurch das Leben für arbeitende Familien noch teurer und schwerer", so ÖVP-Bildungssprecher Harald Zierfuß. "Schließlich ist Betreuung und Essen in verschränkten Ganztagsschulen der Stadt komplett gratis, während Eltern von Kindern in Offenen Schulen beträchtliche Kosten für die Nachmittagsbetreuung ihrer Kinder zahlen müssen."
So rechtfertigt die Stadt die Erhöhungen
Die Anpassung der Betreuungsbeiträge erfolge automatisch auf Basis des Gemeinderatsbeschlusses aus dem Jahr 2022, heißt es auf Anfrage aus dem Büro von Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (Neos). Dieser sehe vor, dass die Erhöhung der Beiträge jährlich in "jenem Ausmaß erhöht werden, als sich der Verbraucherpreisindex 2015 ändert". Der Betrag für die Verpflegung richte sich nach den tatsächlichen Kosten entsprechend des Ausschreibungsergebnisses.
"Um aber die Auswirkungen bei Familien mit geringeren Einkommen abzufedern, wurde eine deutliche Verbesserung bei der Bemessungsgrundlage erarbeitet", heißt es weiter. Für Familien mit geringeren Einkommen wurde die Bemessungsgrundlagen für die Ermäßigungen angehoben und zusätzlich die Grenze für vom Beitrag befreiten Familien beim Essen und der Betreuung so weit angehoben, dass es "dem Mindeststandard der Mindestsicherung für ein Paar mit einem minderjährigen Kind entspricht". Das bedeute, dass mehr Familien keine Beiträge mehr entrichten müssten.