Kunden sollen zahlen
Konkurs! Jollydays-Gutscheine nicht einmal mehr wertlos
Wer aktuell Jollydays-Gutscheine besitzt, hat schlechte Karten. Erste Anbieter verweigern die Annahme – und nun sollen die Kunden draufzahlen!
Die Nachricht kam überraschend: Der bekannte Gutscheinanbieter Jollydays ist in Konkurs, laut Kreditschutzverband stehen Aktiva in der Höhe von rund 100.000 Euro Passiva in Höhe von rund 8,6 Millionen Euro gegenüber. Wer jetzt noch einen Jollydays-Gutschein für eines der Tausenden verschiedenen Erlebnisse besitzt, hat schlechte Karten und "kann die Forderungen im Konkursverfahren anmelden", heißt es vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer.
Dort weiß man, dass die Jollydays-Gutscheine bereits ab Juli von vielen Anbietern verweigert wurden. "So fanden z.B. ein Rundflug, eine Bootsfahrt, ein Romantik-Dinner oder eine Ausfahrt mit einem Maserati nicht statt, weil der jeweilige Anbieter die Einlösung des Gutscheins ablehnte", so die Konsumentenschützer. Begründung der Anbieter sei gewesen, dass Jollydays den jeweiligen Anbietern bereits seit Monaten kein Geld mehr ausgezahlt habe.
Für Forderung ist Gebühr fällig
Anfragen an Jollydays seien indes unbeantwortet geblieben. "Der Masseverwalter entscheidet, ob das Unternehmen fortgeführt wird", heißt es nun zur Zukunft des Unternehmens. Das heißt aber gleichzeitig: "Während des Konkursverfahrens dürfen einzelne Gläubiger nicht bevorzugt oder benachteiligt werden. Die Einlösung von einzelnen Gutscheinen ist daher nicht mehr möglich", so die Konsumentenschützer.
Bitter: Wer noch die Chance haben will, etwas vom gezahlten Gutschein-Geld zu sehen, kann nun sogar draufzahlen! Die Experten erklären: "Der Kaufvertrag über den Gutschein besteht mit der Jollydays GmbH. Der jeweilige Erlebnisanbieter ist daher nicht verpflichtet, den Gutschein einzulösen. Gutscheinbesitzer:innen können ihre Forderung bis zum 10.10.2024 im Konkursverfahren anmelden. Dafür ist eine Gebühr von 25 Euro zu bezahlen."
Ob es Geld gibt, ist mehr als fraglich
Aber: "Es hängt von der Höhe der Forderung und dem Ausgang des Konkursverfahrens ab, ob diese Kosten mit der Konkursquote überhaupt wieder hereingebracht werden können." Heißt: Selbst wenn man diese Gebühr bezahlt, ist es mehr als fraglich, ob man auch nur einen Cent vom bezahlten Geld jemals wiedersehen wird. Außerdem muss abgewartet werden, auf welche Quote man sich im Konkursverfahren einige.
Bei einer Mindestquote von 20 Prozent beispielsweise kostet die Gebühr von 25 Euro mehr als das Geld, das man zurückbekommen könnte, wenn der Gutscheinwert unter 125 Euro liegt. Zur Anmeldung der Forderung gibt es ein Formular auf der Website der Justiz.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Der bekannte Gutscheinanbieter Jollydays ist insolvent, und Kunden, die noch Gutscheine besitzen, haben schlechte Karten, da viele Anbieter die Einlösung verweigern
- Die Gutscheinbesitzer müssen ihre Forderungen im Konkursverfahren anmelden und könnten sogar eine Gebühr von 25 Euro zahlen müssen, ohne sicher zu sein, ob sie jemals ihr Geld zurückbekommen