Wirtschaft

Klimabonus kommt – diese Personen cashen am meisten ab

Schon bald beginnt die Auszahlung des Klimabonus für 2023, der heuer deutlich niedriger ausfällt als im Vorjahr. Wer wieviel bekommt – die Details.

Nicolas Kubrak
Der Klimabonus 2023 unterscheidet sich in vielen Aspekten von seinem Vorgänger.
Der Klimabonus 2023 unterscheidet sich in vielen Aspekten von seinem Vorgänger.
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Das wichtigste zuerst: Heuer kommt der Klimabonus in einer abgespeckten Version. Einerseits fällt der Anti-Teuerungsbonus von 250 Euro komplett, andererseits wird der Klimabonus in diesem Jahr regional gestaffelt ausgezahlt (maximal 220 Euro, letztes Jahr für alle 250 Euro). Wer sich heuer also eine weitere 500-Euro-Geldspritze erwartet, der wird bitter enttäuscht.

Maximal 220 €

Doch wie setzt sich der Klimabonus eigentlich zusammen? Zum einen gibt es einen für alle gleich hohen Sockelbetrag, der aufgrund des steigenden CO2-Preises 110 Euro beträgt. Hinzu kommt ein sogenannter Regionalausgleich, der regionale Unterschiede berücksichtigt. Dazu zählt unter anderem die Anbindung zum öffentlichen Verkehr oder die verfügbare Infrastruktur in der Region – etwa die Anzahl an Schulen oder Krankenhäusern. Je nach Wohnort beträgt der Regionalausgleich 0 Euro, 40 Euro, 75 Euro oder sogar 110 Euro. Addiert man den Sockelbetrag, winken bis zu 220 Euro Klimabonus. Was heuer gleich bleibt, ist die Regelung, das Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr die Hälfte des Klimabonus bekommen – also zwischen 55 und 110 Euro.

Wiener bekommen am wenigsten

Um für sich selbst zu ermitteln, wie hoch der Klimabonus ist, gilt die einfache Faustregel: Lebt man in der Stadt, bekommt man weniger als am Land – doch auch hier gibt es regionale Unterschiede, sogar in der Bundeshauptstadt! So werden die Landeshauptstädte der Stufe 2 zugeordnet, Bewohner dieser Städte erhalten 150 Euro. In Wien zählen manche Bezirke ebenfalls zur zweiten Kategorie, es gibt jedoch auch solche, die unter die Stufe 1 fallen – etwa alle Innenstadtbezirke – und nur 110 Euro bekommen. "Heute" berichtete ausführlich.

220 € für Menschen mit Behinderung

Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Menschen mit Behinderung, die öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können, bekommen den Sockelbetrag und den vollen Betrag des Regionalausgleichs, also insgesamt 220€, unabhängig vom Wohnort. Dazu muss im Behindertenpass eingetragen sein, dass die "Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung nicht zumutbar" ist oder ein Parkausweis gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung 1960 vorliegen. Dies gilt auch für Personen unter 18 Jahren..

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    Montage: Helmut Graf, Sabine Hertel