"Besonders rücksichtslos"
Klima-Kleberin ist nach Blockade ihren Führerschein los
Brisantes Nachspiel einer Klima-Blockade im vergangenen Dezember: Eine der Teilnehmerinnen muss nun ihren Führerschein abgeben.
Die Klebe-Proteste der "Letzten Generation" sind zu Ende, doch das juristische Nachspiel läuft weiter. Immer noch sitzen Aktivisten ihre Ersatzfreiheitsstrafen ab oder bekommen andere Konsequenzen ihres Handelns zu spüren. In Tirol kam es nun sogar zu einer späten Premiere.
Am 22. Dezember 2023 fuhren Protestierende auf die A12 auf, verlangsamten ihre Autos, stiegen aus und klebten sich bei Kufstein auf die Fahrbahn. Ein langer Stau war die Folge. Die Landespolizeidirektion sprach einer Lenkerin daraufhin die Verkehrszuverlässigkeit ab, wogegen sie Beschwerde einlegte.
Entscheidung bestätigt
Auch das Landesverwaltungsgericht hat nun aber das Vorgehen der Polizei bestätigt, berichtet die "Tiroler Tageszeitung". Ihren Führerschein ist sie deswegen zumindest ein halbes Jahr los, zusätzlich muss sie eine Nachschulung absolvieren.
Schon in der Entscheidung der Polizeidirektion hieß es, sie habe durch ihr Bremsmanöver "besonders gefährliche Verhältnisse" herbeigeführt und "besondere Rücksichtslosigkeit" gezeigt, so die "TT".
Geordneter Stau?
Die Innsbruckerin wiederum versuchte, ihr Vorgehen mit dem Klimawandel als "außergewöhnlichen Situation" zu rechtfertigen – vergeblich. Auch ihr behauptetes vorsichtige Abbremsen und die Alarmblinkanlage taten nichts zur Sache. "Der Stau sei geordnet und sicherheitsbewusst initiiert worden", zitiert das Landesverwaltungsgericht ihre Beschwerde.
Zu klären war also nur noch die Frage, ob die Übertretungen unter "besonders gefährlichen Verhältnissen bzw mit besonderer Rücksichtslosigkeit" begangen wurden. Das hat das Verwaltungsgericht klar bejaht.
Auf den Punkt gebracht
- Die Klebe-Proteste der "Letzten Generation" sind zwar beendet, doch juristische Konsequenzen für die Aktivisten laufen weiter
- In Tirol wurde einer Frau, die sich an einer Autobahnblockade beteiligte, die Verkehrszuverlässigkeit aberkannt und ihr Führerschein für mindestens ein halbes Jahr entzogen, da das Landesverwaltungsgericht ihr Verhalten als besonders gefährlich und rücksichtslos einstufte