Wien

Kleinpartei "Artikel Eins" klagt nach Wien-Wahl

"Artikel Eins" ficht beim VfGH die Wien-Wahl an. Die Covid-Regeln bei den Unterstützungserklärungen hätten kleine Parteien benachteiligt.

Louis Kraft
Teilen
Die Kleinstpartei "Artikel Eins" sieht in den Covid-Regeln bei den Unterstützungserklärungen eine "grobe Ungleichbehandlung" und klagt beim Verfassungsgerichtshof.
Die Kleinstpartei "Artikel Eins" sieht in den Covid-Regeln bei den Unterstützungserklärungen eine "grobe Ungleichbehandlung" und klagt beim Verfassungsgerichtshof.
Picturedesk (Symbol)

Die Kleinstpartei "Artikel Eins" beeinsprucht Wien-Wahl. Wie sie am Montag mitteilte, hat die Kleinpartei beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Anfechtung eingebracht. Grund: Sie sieht sich durch die, vor der Wahl geltenden, Covid-Regeln benachteiligt.

Als unfair sieht Parteivertreter Gerhard Kuchta vor allem, dass Unterstützungserklärungen persönlich abgegeben werden mussten, die Stimmabgabe aber per Brief möglich war. Da wegen der Corona-Infektionsgefahr aber darauf verzichtet hätten, auf dem Bezirksamt eine Unterstützungserklärung zu unterschreiben, habe dies die Kleinparteien benachteiligt. 

Kleinpartei führt "grobe Ungleichbehandlung" an

Allen voran ältere Menschen wären wegen der Infektionsgefahr nicht in ein Bezirksamt gegangen, um ihre Unterstützungserklärung zu unterschreiben. Kuchta kritisierte, dass Parlamentsparteien nur Unterschriften von fünf Nationalratsabgeordneten benötigen würden und forderte faire Chancen auch für Kleinparteien. 

In der Anfechtung, die nun beim VfGH einging, beklagt "Artikel Eins" die "grobe Ungleichbehandlung in der Covid19-Problematik". Dadurch habe die Partei nicht genügend Unterschriften für ein Antreten am 11. Oktober sammeln können. Um bei der Wien-Wahl antreten zu können, brauchte es für die Landesebene für jeden der 18 Wahlkreise zumindest 100 Unterschriften. Für die Bezirksvertretung wurden pro Bezirk je 50 Unterschriften benötigt.