Österreich
Kleinkind verbrüht: Vier Wochen bedingt für Mutter
Weil sie sich nicht um ihren schwer verletzten Sohn (2) gekümmert hatte, verurteilte das Bezirksgericht Vöcklabruck eine Frau zu vier Wochen Haft.
Mitte Jänner zog der zweijährige Maximilian daheim in der Küche in Vöcklamarkt (Bez. Vöcklabruck) einen Topf vom Herd und verbrühte sich schwer. 70 Prozent seiner Haut waren verbrannt.
Unglaublich dabei war, dass die Mutter weder Erste Hilfe leistete noch die Rettung verständigte. Nachdem der Kleine zu schreien aufgehört hatte, meinte sie, dass alles wieder gut sei.
Erst ein Bekannter der Frau verständigte Stunden nach dem Unfall einen Notarzt. In einer Spezialklinik in München gelang es den Ärzten schließlich das Leben des schwer verletzten Kindes zu retten.
Kind kommt zu Pflegefamilie
Nun musste sich die Mutter wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht verantworten. Das Bezirksgericht Vöcklabruck verurteilte sie zu vier Wochen bedingter Haft, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Maximilian darf jetzt zumindest vorübergehend nicht mehr bei seiner Mutter wohnen, er kommt in eine Pflegefamilie.
Begründet wird die Strafhöhe des Urteils unter anderem mit der Einsichtigkeit der Mutter, eine psychische Erkrankung liegt bei der Frau nicht vor.
(rs)