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Klage von Prinz Harry gegen "The Sun" zugelassen
Das Londoner Gericht lässt die Klage von Prinz Harry gegen den Herausgeber der Boulevardzeitung "The Sun" wegen illegaler Informationsbeschaffung zu.
Prinz Harry (38) hat in seinem Kampf gegen den Herausgeber der britischen Boulevardzeitung "The Sun" wegen illegaler Informationsbeschaffung einen Teilerfolg erzielt. Ein Londoner Gericht ließ am Donnerstag eine Klage des 38-Jährigen gegen News Group Newspapers (NGN) von Medienmogul Rupert Murdoch zu. Die Vorwürfe des Prinzen, dass sein Telefon angezapft wurde, schloss es jedoch wegen Verjährung aus.
Illegale Methoden
Der inzwischen in den USA lebende Queen-Enkel wirft NGN vor, Journalisten und Privatdetektive auf ihn angesetzt zu haben, um mit teils illegalen Methoden sein Privatleben auszuspähen. NGN weist die Vorwürfe zurück und forderte den High Court auf, die Klage abzuweisen, weil die sechsjährige Frist für ihre Einreichung abgelaufen sei.
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Richter Timothy Fancourt entschied nun, dass der Vorwurf des Prinzen, wonach sich "The Sun" mit Hilfe von Privatdetektiven und anderen Parteien widerrechtlich vertrauliche Informationen beschafft hat, durchaus ein Fall für die Gerichte sein könnte. Ob die Klage zu spät eingereicht wurde, sei "zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht hinreichend geklärt".
Geheime Vereinbarung
Für eindeutig verjährt erklärte der Richter hingegen die Vorwürfe des Prinzen, dass sein Telefon gehackt worden sei. Das Argument von Harry, er habe wegen "einer geheimen Vereinbarung" zwischen der Königsfamilie als Institution und dem Medienunternehmen erst so spät seine Klage eingereicht, wies Fancourt als nicht hinreichend dokumentiert zurück.
Das Gericht hatte bereits im Mai eine ähnliche Klage des britischen Schauspielers Hugh Grant zugelassen. Der Richter setzte nun den Prozessbeginn für die "Vorwürfe des Herzogs von Sussex und vieler anderer Kläger" für den 24. Januar fest.
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Derzeit läuft bereits ein ähnlicher Prozess des Prinzen gegen den Medienkonzern Mirror Group Newspapers (MGN), bei dem Harry Anfang Juni umfassend ausgesagt hatte. Das Urteil steht noch aus.